Neben den Gutachten von BPV und BPB zur Reaktivierung der Eifelquerbahn im regulären SPNV haben wir uns auch das Gutachten von StadtLandBahn zur Reaktivierung für touristische Verkehre angeschaut. Dort gehen die Gutachter von Kosten in Höhe von immerhin noch 24 Millionen Euro aus.
Die Ausführungen der Gutachter von StadtLandBahn und die veranschlagten Kosten sind auf den ersten Blick plausibel. Insbesondere dann, wenn man berücksichtigt, dass es sich um eine Strecke handelt, auf der es einen nicht unerheblichen Investitionsstau gibt. Das Gutachten von StadtLandBahn war darüber hinaus so ausgelegt, alle in den nächsten 15 Jahren möglicherweise anfallenden Kosten zu berücksichtigen. Dies geschah sicherlich aufgrund der sich zu dieser Zeit in Ausarbeitung befindlichen Verwaltungsvorschrift (VV) NE-Bahnen, die eine Bindungsfrist von 15 Jahren für entsprechende Gesamtmaßnahmen vorsieht. Hierbei ist eine Förderung durch das Land in Höhe von 85 Prozent der Reaktivierungskosten möglich, sofern die Strecke durch die Kommunen gepachtet oder gekauft würde, die restlichen 15 Prozent sind durch die Kommunen selbst zu tragen. Hier besteht allerdings auch die Möglichkeit, diesen Anteil mit Eigenleistungen zu verrechnen und es gilt zu klären, inwieweit diese auch durch den Verein für die Kommunen erbracht werden können.
Die im Gutachten von StadtLandBahn veranschlagten Kosten würden die Eifelquerbahn auf ein Niveau heben, welches über den Bedarf für eine rein touristische Nutzung deutlich hinausgeht. Es wäre zwar die ideale Voraussetzung für eine spätere Reaktivierung der Strecke im SPNV. Die damit verbundenen Mehrkosten wären aber nur dann gerechtfertigt, wenn man die Reaktivierung der Strecke im SPNV in absehbarer Zeit folgen lassen wollte. Diese Option würde durchaus bestehen, da eine spätere Reaktivierung im regulären SPNV ausdrücklich als unschädlich für eine Förderung der Gesamtmaßnahme im Rahmen der VV NE-Bahnen ausgewiesen wird.
Wenn man hingegen nur eine reine Reaktivierung der Eifelquerbahn für touristische Verkehre anstrebt, sind viele dieser Maßnahmen für einen Betrieb überflüssig. So wird in Gutachten zu anderen Strecken beispielsweise darauf hingewiesen, dass eine Sicherung von Bahnübergängen mit starkem Verkehr (über 2.500 Kfz/Tag), nach Klärung mit den Aufsichtsbehörden, auch durch mitfahrendes Zugpersonal (sog. Postensicherung) möglich wäre. Auch ist die Notwendigkeit einer Reihe weiterer, im Gutachten aufgeführter Maßnahmen für einen reinen Touristikverkehr entweder generell oder in der angesetzten Höhe zu hinterfragen.
Auf Basis dieser Erkenntnisse kann man die eingangs aufgeworfene Frage mit einem deutlichen „Nein“ beantworten.