Mit der betrieblichen Sperrung der Eifelquerbahn zum Jahresende 2012 endeten auch die seit 2001 durchgeführten Freizeitverkehre sowie die Bedienung der Güterverkehrspunkte in Ulmen, Daun und Pelm. So enden die Züge seit 2013 in Kaisersesch, ohne dass von hieraus ein direkter Anschluss in Richtung Ulmen, Daun oder Gerolstein besteht.

 

Dabei hatte eigentlich alles so gut ausgesehen. Durch die Reaktivierung der Eifelquerbahn zwischen Mayen und Kaisersesch wurde im Jahr 2000 die erste Stufe des 1998 durch das Ingenieurbüro Gehrmann erstellten Gutachtens zur Reaktivierung der Eifelquerbahn umgesetzt. Der Reaktivierung des seit 2001 im touristischen Verkehr betriebenen Abschnitts Kaisersesch – Ulmen – Daun – Gerolstein bescheinigte die im Jahr 2009 durch BPV Consult (BPV) im Auftrag des Zweckverband Schienenpersonen-Nahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (ZSPNV-Nord) erstellte Nutzen-Kosten-Untersuchung eine volkswirtschaftliche Sinnhaftigkeit. Hierbei wurden Kosten in Höhe von 20 Millionen Euro für die Reaktivierung der kompletten Strecke veranschlagt.

 

Kyllbrücke bei Pelm

Daraufhin beschloss der ZSPNV-Nord im Jahr 2009 die vollständige Reaktivierung der Eifelquerbahn im Rahmen des Konzepts „Rheinland-Pfalz-Takt 2015“. Im nächsten Schritt beauftragte man das Koblenzer Fachbüro BPB (BPB) im Jahr 2011 mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung gemäß der Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) Leistungsphasen 1-4. Hierbei zeichnete sich bereits im August 2011 ab, dass sich die veranschlagten Kosten zur Reaktivierung von bisher 20 Millionen Euro auf geschätzte 35-40 Millionen Euro nahezu verdoppeln würden. Im Rahmen der detaillierten Kostenermittlung bestätigte sich die Verdoppelung der Kosten von 20 Millionen auf nun 40 Millionen Euro. Auf Basis der neuen Zahlen wurde daraufhin die Firma BPV beauftragt, ihre Nutzen-Kosten-Untersuchung aus dem Jahr 2009 zu aktualisieren. Während hier im Jahr 2009 noch ein Nutzen-Kosten-Faktor von 1,79 ermittelt wurde, verschlechterte sich dieser Wert auf Basis der Zahlen von BPB aus 2012 auf einen Faktor von 0,37. Zur Erläuterung: Ein Vorhaben ist dann volkswirtschaftlich sinnvoll, wenn ein Wert über 1,0 erreicht wird.

 

Dies führte dazu, dass sich der Kreistag des Landkreises Vulkaneifel im Dezember 2012 in Daun mehrheitlich gegen eine Reaktivierung der Eifelquerbahn aussprach. Gleichwohl beschloss der ZSPNV-Nord, weiterhin an einer Reaktivierung der Eifelquerbahn festzuhalten. Die Entscheidung des Kreistages in Daun führte dazu, dass der bisherige Betreiber der Strecke, die Vulkan-Eifel-Bahn aus Gerolstein, keine neue Betriebsgenehmigung nach §6 AEG für das Jahr 2013 beantragte.

 

Daraufhin beauftragte das Land Rheinland-Pfalz das Beratungsbüro StadtLandBahn (SLB) mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Eifelquerbahn für touristische Verkehre. Die im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie ermittelten Kosten beliefen sich hierbei auf 24 Millionen Euro. Das Land Rheinland-Pfalz brachte parallel hierzu die Verwaltungsvorschrift Nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE)-Bahnen  auf den Weg. Diese sieht eine Förderung von kommunalen Reaktivierungsvorhaben durch das Land in Höhe von 85% der Gesamtkosten vor.

 

 

Die an die Eifelquerbahn angrenzenden Landkreise und Verbandsgemeinden riefen daraufhin den Arbeitskreis Eifelquerbahn (AK-EQB) im Jahr 2014 ins Leben, welcher sich mit den Chancen und Möglichkeiten einer Reaktivierung der Eifelquerbahn beschäftigen sollte. Hierzu wurde eine zusätzliche Potenzialanalyse durch die Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH in Auftrag gegeben. Auf Basis aller vorliegenden Informationen beschlossen die Anlieger, dass eine touristische Nutzung der Eifelquerbahn zu den ermittelten Kosten nicht vertretbar sei. Daraufhin verabschiedeten die kommunalen Gebietskörperschaften im Herbst 2017 eine gemeinsame Resolution, in der das Land Rheinland-Pfalz dazu aufgefordert wurde, die Eifelquerbahn im regulären SPNV zu reaktivieren. Diese Forderung wurde von Seiten des Landes abgelehnt.

 

Im Januar 2019 erfolgte dann die Ausschreibung zur Abgabe der Strecke durch die DB Netz AG (Eigentümer) und die Vulkan-Eifel-Bahn (letzter Pächter). Kurz nach Bekanntwerden der Ausschreibung liefen die ersten Planungen zur Gründung eines Vereins zum Erhalt der Eifelquerbahn an. Nur einen Tag nach Bekanntmachung dieser Pläne und mitten im laufenden Ausschreibungsverfahren verabschiedete der Dauner Kreistag einen Beschluss, die Eifelquerbahn zu erwerben und auf der Trasse einen Radweg zu errichten.

 

Innerhalb der Ausschreibungsfrist bekundeten mindestens 2 Unternehmen ihr Interesse an einer Übernahme der Strecke. Somit war die Gefahr einer unmittelbaren Stilllegung der Streck erst einmal gebannt.

 

Das Jahr 2019 war geprägt von den Bemühungen zum Erhalt der Eifelquerbahn. Diese Bemühungen erhielten unerwartete Schützenhilfe durch den Bund. Im Rahmen der Reform des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) werden Reaktivierungsvorhaben durch den Bund mit Stichtag 01. Januar 2020 mit bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten gefördert.

 

Erstmals erlaubt der Bund darüber hinaus die Förderung von Vorhaben ohne die Aufstellung einer Nutzen-Kosten-Rechnung. In diesem Fall ist die Förderung allerdings auf 60 Prozent der Gesamtkosten beschränkt.

 

Diese Entwicklung führte dazu, dass die Kreistage Vulkaneifel (Dezember 2019) und Cochem-Zell (März 2020) sich für eine erneute Prüfung der Reaktivierung der Eifelquerbahn im Rahmen des reformierten GVFG aussprachen.

 

Von Seiten des Zweckverbandes SPNV Rheinland-Pfalz Nord wurde daraufhin die Ausarbeitung eines Angebotskonzeptes für das Jahr 2020 angekündigt, welches im Juni 2020 im Rahmen der 63. Verbandssitzung vorgestellt wurde. Auch der Eifelquerbahn e. V. hat mittlerweile ein eigenes Konzept entwickelt, welches unter www.verkehrswende-vulkaneifel.de vorgestellt wird.

 

Nach beinahe zwei Jahren endeten die Verhandlungen zwischen DB Netz AG und den Interessenten ohne eine Einigung, so dass die Strecke weiterhin im Besitz der DB Netz AG verbleibt. Zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der DB AG wurde mittlerweile eine Zusammenarbeit bei einer möglichen Reaktivierung, sowie ein Trassensicherungsvertrag, vereinbart.