Um diese Frage beantworten zu können, bedurfte es einer genauen Auswertung der Nutzen-Kosten-Untersuchung von BPV aus dem Jahre 2009, sowie der Entwurfsplanung von BPB aus dem Jahr 2012. Die Auswertung der beiden Gutachten ergab, dass sich die Kostensteigerung auf die folgenden 3 Hauptaspekte zusammenfassen lässt:

  • Technische Sicherung weiterer Bahnübergänge mit Halbschranken- und Lichtzeichenanlagen
  • Austauschs des kompletten Oberbaus statt Erneuerung nach Bedarf
  • Deutliche Erhöhung der Planungskosten

Alle durch den Auftraggeber vorgegebenen Positionen führen zusammengefasst bereits zu einer Kostensteigerung von 18 Millionen Euro. Somit hat uns der Vergleich der Gutachten von BPB und BPV schon einmal Aufschluss über die für die Kostensteigerung verantwortlichen Positionen gegeben.