1. Höhe des Mindestbeitrags je Kalenderjahr
- Einzelmitglieder
- 36,00 €
- Ermäßigte Mitgliedschaft für Kinder unter 18 Jahre, Senioren ab 60 Jahren, Studenten und Auszubildende bis 27 Jahre, Sozialleistungsempfänger, Freiwilligendienstleistende
- 24,00 €
- Juristische Personen
- 36,00 €
2. Fälligkeit
- Der Mitgliedsbeitrag ist spätestens bis zum 15. Februar für das laufende Geschäftsjahr fällig
- Bei Beitritt im laufenden Geschäftsjahr ist der Beitrag am 15. des auf den Beitritt folgenden Monats fällig
3. Zahlungsverzug
- Die erste Zahlungserinnerung erfolgt schriftlich, Kosten werden dem Mitglied nicht belastet
- Für jede Mahnung werden dem Mitglied 3,00€ belastet
- Die Beiträge der einzelnen Mahnstufen werden kumuliert
4. Zahlungsweise
- Der Beitrag ist ohne Abzüge als Gesamtbetrag zahlbar.
- Für die Zahlung der Mitgliedsbeiträge sollen Mitglieder ein SEPA Lastschriftmandat erteilen.
- Bei nichteinlösen einer Lastschrift werden dem Mitglied die tatsächlich entstanden Gebühren zuzüglich 3,00€ belastet. Das Mitglied hat diese zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag innerhalb von zwei Wochen nach Benachrichtigung zu überweisen.
5. Folgen bei Zahlungsverzug
- Ist ein Mitglied mehr als 8 Wochen mit seiner Zahlung im Rückstand, ruhen alle Rechte aus der Mitgliedschaft bis zur vollständigen Zahlung des Mitgliedsbeitrags zuzüglich eventueller Mahn- und Bankgebühren. Davon ausgenommen ist das Recht zur Teilnahme an den Mitgliederversammlungen.
6. Pflichten des Mitglieds
- Die Mitglieder sind verpflichtet Änderungen bei der Anschrift oder Bankverbindung dem Schatzmeister unverzüglich mitzuteilen. Etwaige Kosten durch beispielsweise Fehlbuchungen und Rücklastschriften trägt das Mitglied.
Gültig ab April 2019