1. Höhe des Mindestbeitrags je Kalenderjahr

  1. Einzelmitglieder:                                                                           36,00 €
  2. Ermäßigte Mitgliedschaft für Kinder unter 18 Jahre, Senioren ab 60 Jahren, Studenten und Auszubildende bis 27 Jahre, Sozialleistungsempfänger, Freiwilligendienstleistende                                                           24,00 €
  3. Juristische Personen                                                                      36,00 €

 

2. Fälligkeit

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist spätestens bis zum 15. Februar für das laufende Geschäftsjahr fällig
  2. Bei Beitritt im laufenden Geschäftsjahr ist der Beitrag am 15. des auf den Beitritt folgenden Monats fällig

3. Zahlungsverzug

  1. Die erste Zahlungserinnerung erfolgt schriftlich, Kosten werden dem Mitglied nicht belastet
  2. Für jede Mahnung werden dem Mitglied 3,00€ belastet
  3. Die Beiträge der einzelnen Mahnstufen werden kumuliert

4. Zahlungsweise

  1. Der Beitrag ist ohne Abzüge als Gesamtbetrag zahlbar.
  2. Für die Zahlung der Mitgliedsbeiträge sollen Mitglieder ein SEPA Lastschriftmandat erteilen.
  3. Bei nichteinlösen einer Lastschrift werden dem Mitglied die tatsächlich entstanden Gebühren zuzüglich 3,00€ belastet. Das Mitglied hat diese zusammen mit dem  Mitgliedsbeitrag innerhalb von zwei Wochen nach Benachrichtigung zu überweisen.

5. Folgen bei Zahlungsverzug

  1. Ist ein Mitglied mehr als 8 Wochen mit seiner Zahlung im Rückstand, ruhen alle Rechte aus der Mitgliedschaft bis zur vollständigen Zahlung des Mitgliedsbeitrags zuzüglich eventueller Mahn- und Bankgebühren. Davon ausgenommen ist das Recht zur Teilnahme an den Mitgliederversammlungen.

6. Pflichten des Mitglieds

  1. Die Mitglieder sind verpflichtet Änderungen bei der Anschrift oder Bankverbindung dem Schatzmeister unverzüglich mitzuteilen. Etwaige Kosten durch beispielsweise Fehlbuchungen und Rücklastschriften trägt das Mitglied.

 

Gültig ab April 2019