Eifelquerbahn bei Daun

Die detaillierte Betrachtung der Gutachten zur Reaktivierung der Eifelquerbahn hat eines gezeigt: Eine faire Chance zur Reaktivierung der Eifelquerbahn hat es bisher nicht gegeben. Wie die weitere Betrachtung der durch die Kommunen ins Spiel gebrachten Alternative des Radweges und der Potenziale einer Reaktivierung der Eifelquerbahn gezeigt haben, würde die Region von einer Reaktivierung der Eifelquerbahn profitieren.

Auf Basis der vorliegenden Informationen kommen folgende Varianten einer Reaktivierung in Frage:

 

  • Privat organisierte Reaktivierung der Eifelquerbahn für touristische Verkehre oder regulären SPNV in Zusammenarbeit zwischen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), einem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Verein (Modell Brexbachtalbahn).
  • Reaktivierung der Eifelquerbahn für touristische Verkehre unter kommunaler Trägerschaft unter Einbeziehung eines EIU, eines EVU und des Vereins, ohne die Absicht einer weiteren Reaktivierung im SPNV.
  • Reaktivierung der Eifelquerbahn für touristische Verkehre unter kommunaler Trägerschaft unter Einbeziehung eines EIU, eines EVU und des Vereins, mit der Absicht einer anschließenden Reaktivierung im SPNV.
  • Reaktivierung der Eifelquerbahn im SPNV unter Trägerschaft der Infrastruktur durch die Kommunen.

 

Die bisher im Raum stehenden Kosten wirken durch überzogene Anforderungen und Vorgaben nicht objektiv. Aufgrund dieser Tatsache erscheint eine neue Kostenschätzung für den Investitionsbedarf sowie eine verkehrswirtschaftliche Untersuchung unter Anwendung der Standardisierten Bewertung (Version 2016) angebracht. Hierzu bietet die VV NE-Bahnen die Möglichkeit einer Förderung zur Entscheidungsfindung (Absatz 2.1.2). In dieser Untersuchung sollten die folgenden Punkte separat betrachtet werden:

 

  • Aufteilung der Kosten nach der jeweiligen Variante (Reaktivierungsvarianten 1 – 4), dabei immer aufbauend auf der vorherigen Variante
  • Separate Betrachtung der Kosten und des Nutzens, aufgeteilt auf die verschiedenen Abschnitte: Kaisersesch – Ulmen, Ulmen – Daun, Daun – Gerolstein (mit separater Betrachtung des Abschnitts Daun – Dockweiler für touristische Verkehre)
  • Berücksichtigung der möglichen Kostenersparnis durch ehrenamtliche Eigenleistungen des Vereins bei der Infrastrukturpflege und beim (touristischen) Fahrbetrieb.

Auf Basis dieser Kostenschätzung gilt es eine Entscheidung zu treffen, welche der möglichen Varianten zur Reaktivierung weiterverfolgt werden soll.

Bei der Betrachtung der anfallenden Kosten gilt es zu berücksichtigen, dass speziell die Maßnahmen im Gleisbau nicht durch einen übermäßig hohen Verschleiß im regulären Betrieb, sondern durch den in den vergangenen Jahrzehnten aufgelaufenen Investitionsstau verursacht wurden. Auch dienen die Maßnahmen bei Variante 2 und 3 dazu, die Strecke soweit zu ertüchtigen, dass ein Betrieb für mindestens die nächsten 15 Jahre ohne größere Instandhaltungsmaßnahmen gewährleistet werden kann.

Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass eine Reaktivierung der gesamten Eifelquerbahn, bedingt durch die Brücke in Pelm, mehrere Millionen Euro kosten wird. Es ist aber nicht so, dass die Kosten hierzu alleine die Kommunen oder ein potenzieller privater Betreiber tragen müssten.

 

Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Maßnahmen zur Reaktivierung oder Ertüchtigung von nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen mit bis zu 85 Prozent. Hierbei gilt es zu unterscheiden zwischen Einzelmaßnahmen, die durch einen privaten Betreiber oder Kommunen realisiert werden können und mit einem 50-prozentigen Zuschuss durch das Land gefördert werden, und den Gesamtmaßnahmen, welche nur durch die Kommunen umgesetzt werden können und mit bis zu 85 Prozent durch das Land gefördert werden. Weitere 15 Prozent der Kosten sind bei beiden Varianten durch die Kommunen zu tragen. Dieser 15-Prozent-Anteil der Kommunen fällt im Übrigen auch beim Bau des durch die Kommunen ins Gespräch gebrachten Radweges an.

Um die Gesamtmaßnahmen durch das Land fördern zu lassen, muss sich die Strecke im Besitz der Kommunen befinden. Hierzu ist es unerheblich, ob diese gekauft oder gepachtet wurde. Entscheidend ist, dass sich die Strecke für die Dauer der Fördermaßnahme (15 Jahre) im Besitz der Kommunen befindet.

Aber ist es Sinn und Zweck der Kommunen, eine öffentliche Eisenbahninfrastruktur zu betreiben, wie es vor einigen Jahren in der Presse gefragt wurde? Diese Frage ist jedoch irreführend, da es gar keine Notwendigkeit gibt, dass die Kommunen den Betrieb der Strecke in Eigenregie durchführen. Nach Absatz 4.8 der Förderrichtlinie kann sich ein Antragsteller nach Absatz 3.1 (kommunale Gebietskörperschaft) einer qualifizierten juristischen Person des privaten Rechts, also eines EIU bedienen. Beide im aktuellen Ausschreibungsverfahren beteiligten Interessenten verfügen hierbei über die nötige Erfahrung und Genehmigung nach §6 AEG.

 

So bleibt als Fazit, dass eine reaktivierte Eifelquerbahn eine enorme Wertschöpfung für die Region bedeuten kann. Hierzu bedarf es allerdings der gemeinsamen Anstrengung aller Akteure, um die vorhanden Potenziale entfalten zu können.

Die Voraussetzungen dafür sind so gut wie lange nicht mehr.

In Anbetracht der Tatsachen

  • eines bestehenden Beschlusses des ZSPNV-Nord zur Reaktivierung der Eifelquerbahn für den SPNV im Abschnitt Kaisersesch – Gerolstein,
  • einer bereits erfolgten Investition von ca. 3 Millionen Euro in die Infrastruktur im Abschnitt Kaisersesch – Ulmen vor ca. 10 Jahren,
  • einer mehr als zweifelhaften Kostenermittlung zur Reaktivierung der Eifelquerbahn im regulären SPNV unter Ansatz übertriebener technischer Standards,
  • der anstehenden Verkehrswende und des gestiegenen Bedarfs einer Alternative zum Individualverkehr,
  • eines bestehenden Interesses mehrerer Eisenbahninfrastrukturunternehmen an der Übernahme der Strecke,
  • einer aktiven Unterstützung durch die Mitglieder des Eifelquerbahn e.V.,
  • einer Absichtserklärung der Landkreise und Verbandsgemeinden, die Strecke zu erwerben um diese als Ganzes zu erhalten,
  • einer Investitionsbereitschaft von 15 – 20 Millionen Euro in die Eifelquerbahn durch die Landkreise und Verbandsgemeinden (laut erster Kostenschätzung durch das Verkehrsministerium)

 

fordern wir den Ausruf eines Aktionsplans Eifelquerbahn mit der Zielsetzung einer Reaktivierung der Eifelquerbahn im regulären SPNV unter Zusammenarbeit der angrenzenden Landkreise und Verbandsgemeinden, interessierter Eisenbahnunternehmen und dem Eifelquerbahn e.V.