Bundestag ebnet Weg zur Reaktivierung von Bahnstrecken im ländlichen Raum

In seiner aktuellen Sitzungswoche hat der Bundestag gleich drei Vorhaben zur Förderung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) verabschiedet.

Infrastruktur: Sechsmal so viel Mittel wie bisher

Mit der Zustimmung zum „Dritten Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG)“ stehen erstmals umfangreiche Mittel zur Reaktivierung von Bahnstrecken zur Verfügung. In insgesamt 3 Stufen werden die Mittel im Rahmen des GVFG von bisher 332,56 Millionen Euro auf nun 665,13 Millionen Euro erhöht. Ab dem kommenden Jahr steigen diese dann auf jährlich 1 Milliarden Euro. Zum Jahr 2025 folgt der dritte Schritt und es stehen dann 2 Milliarden Euro jährlich für Neu- und Ausbau sowie Reaktivierungsmaßnahmen von Bahnstrecken zur Verfügung. Somit steigen die Mittel im Rahmen des GVFG bis zum Jahr 2025 auf den 6-fachen Wert im Vergleich zum Jahr 2019.

Reaktivierungen mit 90-prozentiger Förderung

„Der öffentliche Personennahverkehr stellt eine wichtige Grundlage der Daseinsvorsorge dar, gewährleiste Mobilität und dient dem Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse.“, so die Bundesregierung. Um endlich auch den ländlichen Raum mit einem attraktiven Schienenpersonennahverkehr (SPNV) versorgen zu können, wurde das GVFG mit einer umfangreichen Förderung von Reaktivierungsvorhaben ausgestattet. So werden der Kauf und die Sanierung der Strecken mit 90 Prozent durch den Bund gefördert. Darüber hinaus trägt der Bund die Planungskosten mit bis zu 10 Prozent, gerechnet auf die Gesamtkosten. Dies sorgt für eine deutliche Entlastung von Ländern und Kommunen, die bisher den Großteil der Reaktivierungskosten zu tragen hatten.

Bestandssanierung ohne aufwendige Planverfahren

Eine weitere Gesetzesänderung vereinfacht darüber hinaus die Umsetzung für notwendige Instandsetzungsmaßnahmen. Waren bisher für alle Baumaßnahmen umfangreiche Planungen die Voraussetzung, so werden ab sofort Sanierungsmaßnahmen von dieser Anforderung ausgeklammert, vorausgesetzt, dass im Rahmen der Sanierung keine umfangreichen Veränderungen am Streckenlayout durchgeführt werden. Durch das Gesetz „zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ können Sanierungsmaßnahmen nicht nur schneller, sondern auch deutlich günstiger umgesetzt werden.

Erhöhung der Regionalisierungsmittel für besseres SPNV Angebot

Während die ersten beiden Vorhaben auf die Verbesserung der Infrastruktur abzielen, werden mit der Erhöhung der Regionalisierungsmittel zusätzliche Gelder zur Verbesserung des Angebotes im SPNV bereitgestellt. So steigen die Mittel in den Jahren 2020 und 2021 um jeweils 150 Millionen Euro pro Jahr . Neben der jährlichen Dynamisierung erfolgt eine zusätzliche Erhöhung um weitere 150 Millionen Euro im Jahr 2023. Somit stehen ab 2023 jährlich mehr als 9,1 Milliarden Euro für die Unterstützung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zur Verfügung.

Reaktivierung der Eifelquerbahn: „Es wird nicht am Geld scheitern“

Bereits im Juni vergangenen Jahres erklärte Dr. Martin Henke, Geschäftsführer Eisenbahnverkehr im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), im Rahmen des durch die SPD Landtagsabgeordnete Astrid Schmitt organisierten „Dialogs zur Zukunft der Eifelquerbahn“ in Daun: „Es wird nicht am Geld scheitern“. Die im November von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten und nun durch den Bundestag verabschiedeten Maßnahmen haben im Dezember 2019 den Kreistag Vulkaneifel dazu veranlasst, dem von SPD und UWG eingebrachten Antrag zur Wiedereinberufung des kommunalen Arbeitskreises zur Reaktivierung der Eifelquerbahn einstimmig zuzustimmen.

Mit den neuen, großzügigen finanziellen Möglichkeiten und dem Willen aller Beteiligten besteht nun die realistische Chance, die seit dem Jahr 2009 auf der Agenda stehende Reaktivierung der Eifelquerbahn von Kaisersesch über Ulmen und Daun nach Gerolstein endlich auf den Weg zu bringen.