Eifelquerbahn im Kreistag Vulkaneifel

Nach jahrelanger Vernachlässigung durch die Politik hat das Thema SPNV und Reaktivierung von Bahnstrecken im Rahmen der aktuellen Diskussion um Klima und Verkehrswende deutlich an Bedeutung gewonnen.

So legte der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen gemeinsam mit der Allianz pro Schiene im Mai diesen Jahres eine umfangreiche Liste mit Strecken vor, die für eine Reaktivierung im SPNV in Frage kommen, darunter auch die Eifelquerbahn von Kaisersesch bis Gerolstein.

Von Seiten des Bundes wurden im Laufe des Jahres die Regionalisierungsmittel, aus denen die Länder die Bestellung von Verkehrsleistungen finanzieren können, insgesamt zweimal um je 150 Mio. € erhöht. So stehen ab 2020 pro Jahr insgesamt 300 Mio. € zusätzlich zur Verfügung, welche neben der eingebauten jährlichen Dynamisierung von 1,8% pro Jahr um weitere 150 Mio. € ab dem Jahr 2023 erhöht werden. Die finanziellen Perspektiven für den öffentlichen Personennahverkehr sind damit deutlich besser als noch vor einem Jahr.  

Durch die Vernachlässigung vieler Bahnlinien sind in den vergangenen Jahrzehnten teilweise umfangreiche Investitionen zur Instandhaltung bestehender und für die Reaktivierung ungenutzter Strecken notwendig geworden. Um diesem Bedarf Rechnung zu tragen, wurde Anfang November durch das Bundeskabinett eine Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes auf den Weg gebracht. Im Rahmen dieser Novelle wurden die zur Verfügung gestellten Mittel aufgestockt und auch die Möglichkeit geschaffen, diese Mittel nicht mehr nur für Neu- und Ausbaumaßnahmen mit einem Volumen von mindestens 50 Mio. € zu verwenden.

So können diese Mittel nun auch für SPNV Reaktivierungsvorhaben verwendet werden, und zwar bereits ab einen Volumen von 10 Mio. €. Die Förderquote für diese Vorhaben wurde auf bis zu 90% festgesetzt, so dass durch das Land bzw. die Kommunen nur noch 10% der Reaktivierungskosten zu tragen sind. In diesem Zusammenhang wurde auch die Möglichkeit geschaffen, die Errichtung von Versorgungseinrichtungen, wie z.B. Wasserstofftankstellen, mit ebenfalls 90% zu fördern.

Auch wurde den unterschiedlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen von Reaktivierungen in der Stadt und dem ländlichen Raum Rechnung getragen. So können neuerdings im Rahmen der Bewertungsverfahren einzelne Kriterien stärker gewichtet werden, so dass z.B. der Aspekt der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum eine stärkere Gewichtung erfahren kann.

Zu guter Letzt hat die Deutsche Bahn am 6. Dezember 2019 offiziell verkündet, auf Streckenstilllegungen bis auf weiteres zu verzichten und stillgelegte oder nicht mehr in Betrieb befindliche Strecken auf ihre Reaktivierung zu prüfen. Als Basis für diese Planungen soll die im Mai veröffentliche Liste von VDV und Allianz pro Schiene dienen.

Um von diesen Entwicklungen profitieren zu können, bedarf es auch den Anstrengungen der lokalen Politik. Mit der am 16. Dezember 2019 stattfindenden Ratssitzung kann der Kreistag den hierfür nötigen Prozess mit einer Zustimmung zum Antrag „Eifelquerbahn“ in Gang setzen.

Daher rufen wir alle Unterstützer einer Reaktivierung der Eifelquerbahn auf, mit ihrer Teilnahme an der Ratssitzung am 16. Dezember 2019 ein Zeichen für die Reaktivierung der Eifelquerbahn zu setzen.

Die Sitzung beginnt um 14:30 im Sitzungssaal 15 der Kreisverwaltung Daun an der Mainzer Straße 25 in 54550 Daun. Die Eifelquerbahn ist als Tagesordnungspunkt 11 eingeplant, die gesamte Tagesordnung und alle Unterlagen zu den Anträgen sind unter folgender Adresse zu finden:

https://ratsinfo.vulkaneifel.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZYJtjyk867EcVl96Sj5LtrY

Download “Mitgliedsantrag Eifelquerbahn e. V.”

Mitgliedsantrag-2022-v3.pdf – 3734-mal heruntergeladen – 79,98 kB