Bund drückt bei Verkehrswende aufs Tempo

Menschenleere Bahnhöfe, zugewachsene Gleise, Bahnsteige, an denen schon seit vielen Jahren kein Zug mehr gehalten hat; das ist es, was von der Bahn in der Fläche vielfach übrig geblieben ist, seit die DB viele regionale Strecken in den vergangenen Jahrzehnten aufs Abstellgleis geschoben hat.

Während viele dieser Strecken schon wenige Jahre nach Einstellung der Verkehre zurückgebaut wurden, sind einige bis heute erhalten geblieben. Im Zuge der dringend notwendigen Verkehrswende sind diese Strecken im Dornröschenschlaf wieder verstärkt in den Fokus gerückt, bieten sie doch eine ideale Basis, um auch gerade im ländlichen Raum ein alternatives Mobilitätsangebot für die Menschen vor Ort bereitzustellen.

In der Vergangenheit sind allerdings viele Reaktivierungsvorhaben am fehlenden Geld für entsprechende Maßnahmen gescheitert. Hier hat der Bund in diesem Jahr gegengesteuert und stellt im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ab dem kommenden Jahr jährlich 1 Milliarden Euro und ab 2025 sogar 2 Milliarden Euro jährlich für den Aus- und Neubau des ÖPNV, primär schienengebunden, zur Verfügung ed-danmark.com.

Neben dem Geld waren auch die Planungshürden in der Vergangenheit ein Hemmschuh für viele Reaktivierungsvorhaben. Diese Problematik kritisiert auch Wolfgang Müller, Mitglied beim Bündnis für Verkehrswende nördliches Rheinland-Pfalz: „Wenn wir die Verkehrswende ernsthaft voranbringen wollen, dann müssen die Planungsverfahren deutlich beschleunigt werden. Es ist niemanden zu vermitteln, wieso Planungsvorhaben wie z.B. der Hunsrückquerbahn, nach mehr als 10 Jahren immer noch nicht zum Abschluss gebracht wurden.“

An dieser Stelle setzt neuerdings das 4. Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen des Bundes an. So werden viele Maßnahmen künftig von der Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens befreit, und davon profitieren insbesondere Reaktivierungs- und Modernisierungsvorhaben. Neben der Erneuerung von bestehenden Betriebsanlagen werden auch die Ausstattung von Bahnstrecken mit Oberleitung sowie die Modernisierung von Bahnsteigen, Signal- und Sicherungsanlagen von der Pflicht zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahren entbunden, sofern keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

„Eine weitere wichtige Weichenstellung für die Rückkehr der Bahn in die Fläche“, begrüßt Jens Wießner, Vorsitzender des Eifelquerbahn e. V., diese Entscheidung. „Gerade die Planungserleichterungen bei den Einzelmaßnahmen sind aus unserer Sicht von großer Bedeutung. Eine durchgehende Reaktivierung der Eifelquerbahn bis Gerolstein setzt allerdings auch die Modernisierung der Bestandsstrecke von Andernach bis Kaisersesch voraus. So steht einer zügigen Modernisierung der Sicherungstechnik und dem barrierefreien Ausbau der Bahnsteiganlagen nach einer positiven Machbarkeitsstudie nichts mehr im Wege.“, so Wießner weiter.

Dass diese positiv ausfällt, daran hat Jens Wießner keine Zweifel: „Mit der Eifelquerbahn verbinden wir nicht nur die vier Mittelzentren Gerolstein, Daun, Mayen und Andernach miteinander, sondern stellen auch eine direkte Verbindung zwischen der Rheinschiene und der Eifelstrecke her und erschließen darüber hinaus die Region Vulkaneifel mit einem umweltfreundlichen Verkehrsmittel für Einwohner und Touristen gleichermaßen.“

Gerade erst belegte der Landkreis Vulkaneifel den zweiten Platz in einer deutschlandweiten Studie, in der es um die finanziellen Rahmenbedingungen für die Menschen vor Ort ging. „Leben, wo andere Urlaub machen, und dies auch noch zu besonders günstigen Konditionen. Dies sind ideale Voraussetzungen, um auch gerade junge Familien anzuziehen. Denn gerade diese legen einen besonderen Wert auf eine Mobilitätsalternative zum Auto. Hier kann die Eifelquerbahn das Rückgrat dieses alternativen Mobilitätsangebotes darstellen und somit einen positiven Beitrag für die Weiterentwicklung der Region leisten“, ist sich Wießner sicher.

Auch die Eifelstrecke Köln – Trier dürfte von den Planungserleichterungen erheblich profitieren und die geplante Elektrifizierung der Eifelhauptstrecke voranbringen; diese wird eine signifikante Verkürzung der Fahrzeiten und besseren Komfort bringen, so dass die Attraktivität erheblich gesteigert wird, wovon auch die Eifelquerbahn als wichtige Zubringerstrecke profitieren wird.