Hinweis zu den aktuellen Pressemeldungen zum Thema Radweg
Aktuell sind fast täglich Meldungen aus den Landkreisen und Verbandsgemeinden in der Presse zu lesen, dass diese sich für den Kauf und Abbau der Eifelquerbahn sowie der Errichtung eines Radweges auf der Strecke aussprechen.
Hierbei wird häufig der Eindruck erweckt, dass mit den Beschlüssen die notwendigen Voraussetzungen für den Bau des Radweges bereits geschaffen wären.
Dies ist allerdings nicht der Fall. Für den Bau eines Radwegs wären folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Es findet sich in dem aktuell laufenden Verfahren tatsächlich kein neuer Infrastrukturbetreiber und die Strecke wird formal stillgelegt.
- Im Anschluss wird das sog. Entwidmungsverfahren erfolgreich durchgeführt, welches die Streckengrundstücke aus dem Eisenbahn-Fachplanungsrecht in die kommunale Planungshoheit überführt. Hierzu sind hohe Hürden zu überwinden, z.B. ist nachzuweisen, dass aktuell und zukünftig mit keinerlei Verkehrsbedürfnissen im Eisenbahnverkehr zu rechnen ist. Allein der gültige Reaktivierungsbeschluss für den SPNV steht dem bereits entgegen.
- Ohne Entwidmung wäre theoretisch zwar auch ein Radwegebau möglich, die Kommunen riskieren aber jederzeit, dass sie die Strecke zwar gekauft, letztlich aber einem Bahnbetreiber zur Verfügung stellen müssen (vgl. Gerichtsentscheidungen rund um die Wiehltalbahn).
- Die Kreise erhalten tatsächlich eine hohe Förderung und eine haushaltstechnische Genehmigung der ADD zum Bau des Radweges, die bislang für den Kauf der Strecke zur Eisenbahnbetriebszwecke stets versagt worden war.
Wie man sieht ist die die Lage auch nach den Kreistagsbeschlüssen nicht so eindeutig, wie dies vielfach dargestellt wird.