Trassensicherungsvertrag lässt weiter auf sich warten – Verpachtung durch Deutsche Bahn wirft Fragen zur Stilllegung auf

Im Februar 2021 kündigte das damals zuständige Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) an, einen Trassensicherungsvertrag für die im Abschnitt Kaisersesch – Gerolstein stillgelegte Eifelquerbahn mit der DB Netz AG abzuschließen. Nach der Landtagswahl im März 2021 wechselte die Zuständigkeit dafür ins Ministerium für Klimaschutz, Energie und Mobilität (MKUEM). Danach wurde es relativ still um das Thema.

„Wir haben uns im März 2022 an das zuständige MKUEM gewandt und mit Verweis auf das Landestransparenzgesetz (LTranspG) um konkrete Informationen zum Inhalt des Trassensicherungsvertrages gebeten“, so Eifelquerbahn-Verein Vorstandsmitglied Noah Wand. Was folgte, war wochenlanges Schweigen, gefolgt vom Hinweis der Pressestelle, dass man aufgrund des Verweises auf das LTranspG nicht zuständig für die Anfrage sei. Erst nach weiterer Korrespondenz mit dem Ministerbüro kam Bewegung ins Thema, und nach nicht ganz vier Monaten gab es dann tatsächlich eine Antwort:

„Im Nachgang der Stilllegung wurde bis zum heutigen Tage kein Vertrag über die Trassensicherung der Strecke 3005 mit der DB Netz AG geschlossen. Maßnahmen zur Trassensicherung zum Schutz vor Entwidmung und zum Erhalt der Strecke befinden sich gegenwärtig in der Abstimmung und sollen perspektivisch auf einer vertraglichen Grundlage mit der DB AG geregelt werden“, so die Stellungnahme des Ministeriums.

„Das man vier Monate benötigt, um uns mitzuteilen, dass es in den letzten 18 Monaten keine signifikanten Fortschritte gab, ist schon ein starkes Stück. Nachdem es von Seiten der DB AG aktuell keine Streckenentwidmung gibt, stellt das Fehlen des Trassensicherungsvertrages zumindest kein unmittelbares Problem dar. Wir hoffen aber, dass die neue Mannschaft im Bereich Mobilität des Ministeriums das Thema nun mit Nachdruck vorantreibt. Schließlich gibt es noch weitere Fragen zu klären“, so der Vorsitzende des Eifelquerbahn-Vereins Jens Wießner.

Alter Bahnsteig Kaisersesch im August 2022

Damit spielt Wießner auf Fragen rund um die 2021 erfolgte Stilllegung der Eifelquerbahn an. Bis zum 31. Dezember 2014 war die Strecke an die Vulkan-Eifel-Bahn (VEB) aus Gerolstein verpachtet, welche als letzte Betreiberin im Jahr 2019 schlussendlich das Verfahren zur Stilllegung des Streckenabschnitts Kaisersesch – Gerolstein eingeleitet hatte. Ein Blick, in den auf den Internetseiten des Eisenbahn-Bundesamts veröffentlichten „Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht“ der Deutsche Bahn AG aus dem Jahr 2016 offenbart nun allerdings, dass es nach der VEB noch einen weiteren Pächter, zumindest für zwei Teilabschnitte, gegeben haben muss. Denn auf Seite 130 heißt es: „Zugänge bei Gleisanlagen: 21 km aus vorjähriger Verpachtung zweier Teilabschnitte zwischen Pelm – Dockweiler-Dreis und Höchstberg (Uersfeld) – Kaisersesch der Strecke 3005 Gerolstein – Andernach“.

„Wenn man von Seiten der DB Netz AG die beiden oben genannten Streckenabschnitte im Jahr 2015 verpachtet hatte, dann nur als nicht stillgelegt. Schließlich wurde das entsprechende Verfahren nach §11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erst im Jahr 2019 eröffnet. Die Frage ist nun, hatte die Verpachtung rechtliche Auswirkungen?“, so der Vorsitzende des Eifelquerbahn-Vereins.

Wäre die VEB bis zur Stilllegung der Strecke weiterhin in Verantwortung gewesen, so hätte man von Seiten der DB Netz AG die VEB über die Verpachtung der beiden Streckenabschnitte in Kenntnis setzen müssen. Dies ist allerdings nicht geschehen, wie die VEB dem Eifelquerbahn-Verein auf Anfrage bestätigt hat.

Bahnübergang bei Hohenfels im August 2022

Das wirft für Wießner eine Reihe an bisher unbeantworteten Fragen auf: „Hat der neue Pächter die rechtliche Nachfolge der VEB für die beiden Streckenabschnitte übernommen? Um welches Eisenbahninfrastrukturunternehmen hat es sich hier gehandelt? Wurden die Aufsichtsbehörden informiert? Ist mit der im Jahr 2016 erfolgten Rücknahme der Streckenabschnitte durch die DB Netz AG nicht schlussendlich diese in der Verantwortung, und was alles bedeutet dies für den 2019 durch die VEB gestellten Stilllegungsantrag für den gesamten Streckenabschnitt?“ Von Seiten des Eifelquerbahn-Vereins hat man sich daher Mitte Mai an die zuständige Landeseisenbahnaufsicht im Mobilitätsministerium gewandt, welche die Anfrage gegenwärtig noch bearbeitet. „Die Verpachtung der beiden Streckenabschnitte wirft doch einige Fragen auf. Einerseits wurden Abschnitte der nicht stillgelegten Strecke weiterverpachtet, während man anderseits vom ehemaligen Pächter und Betreiber die Gesamtstilllegung verlangte. Das passt irgendwie nicht zusammen. Wir wollen daher geklärt wissen, ob das Stilllegungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde“, so der Vorsitzende des Eifelquerbahn-Vereins.

Pressemitteilung des Eifelquerbahn e. V. vom 05. August 2022