IG Westeifelbahn e. V. und Eifelquerbahn e. V. formulieren Widerspruch zur Entwidmung der Westeifelbahn
Das endgültige Aus der Westeifelbahn von Gerolstein nach Prüm steht unmittelbar bevor, zumindest dann, wenn der Bescheid zur Freistellung der Westeifelbahn von Gerolstein nach Prüm von Bahnbetriebszwecken Rechtskraft erlangen sollte.
Nun ruht der Verkehr auf der Strecke bereits seit vielen Jahren und auch die Eigentümerkommunen, die Stadt Gerolstein und die Verbandsgemeinde Prüm, drängen schon seit längerem darauf, die Strecke von Bahnbetriebszwecken freizustellen und durch einen Radweg zu ersetzen; was also spricht gegen die Entscheidung der Aufsichtsbehörde?
„In erster Linie die Anforderungen des Allgemeinen Eisenbahn Gesetzes (AEG), welches entsprechend hohe Hürden für eine im Volksmund ‚Entwidmung‘ genannte Freistellung von Bahnbetriebszwecken aufstellt“, so Bernd Kruse, 1. Vorsitzender der IG Westeifelbahn e. V. Konkret fordert das Gesetz die Feststellung, dass „langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist“.
„Die Bahn ist das Verkehrsmittel der Zukunft und spielt eine zentrale Rolle im Klimaschutzkonzept der Bundesregierung“, so Jens Wießner, 1. Vorsitzender des Eifelquerbahn e. V. „Das klare Ziel ist es die Bahn wieder zurück in die Fläche zu bringen und damit die Anbindung des ländlichen Raumes deutlich zu verbessern. Diese Pläne stehen im klaren Widerspruch zu den Anforderungen, die das AEG an eine Entwidmung stellt“, so Wießner weiter.
Häufig wird als Begründung für die Entwidmung angeführt, dass auf der Strecke seit Jahrzehnten kein Schienenpersonennahverkehr mehr angeboten wird. Dass dies kein Ausschlusskriterium ist, zeigt exemplarisch die Reaktivierung der Bentheimer Bahn, welche im letzten Jahr nach über 40 Jahren im SPNV erfolgreich reaktiviert wurde. Wie bei allen Reaktivierungsvorhaben der letzten Jahre liegen auch hier die Fahrgastzahlen weit über den von den Gutachtern prognostizierten Zahlen.
Auch die Finanzierung einer möglichen Reaktivierung ist heutzutage deutlich einfacher als noch vor einigen Jahren. So fördert das Land Rheinland-Pfalz touristische Reaktivierung von Bahnstrecken mit bis zu 85 Prozent der Gesamtkosten. Eine Reaktivierung im regulären SPNV würde durch den Bund sogar mit bis zu 90 Prozent gefördert, so dass Land und Kommunen zusammen nur noch 10 Prozent der Reaktivierungskosten aufbringen müssen.
Der Erhalt der Bahnstrecke bedeutet auch keineswegs das Aus für die Radwegepläne der Kommunen. „Die Westeifelbahn wurde im Jahr 1907/08 zweigleisig ausgebaut, somit steht ausreichend Platz für die Bahn als auch den Radweg zur Verfügung“, so Bernd Kruse. Dass dieses Konzept sehr gut funktioniert, zeigt das Zusammenspiel von Bahn und Radweg am Beispiel des Kyllradweges entlang der Eifelstrecke von Trier nach Köln.
Im Übrigen gilt weiterhin der im Koalitionsvertrag der rheinland-pfälzischen Landesregierung festgeschriebene Grundsatz „Trassensicherung vor Entwidmung“, wogegen der aktuelle Freistellungsbescheid eindeutig verstößt. Und auch wenn es manchmal gerne so dargestellt wird, ein Radweg ist keine Trassensicherung.
Daher fordern beide Vereine die Rücknahme des Freistellungsbescheides und die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für eine kombinierte Nutzung der Trasse durch Bahn und Radweg unter den aktuellen Bedingungen, denn dies wäre ein echter Mehrwert für die Region.