Nach der Sperrung der Eifelstrecke hat der Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Nord die Nutzung der Eifelquerbahn ins Spiel gebracht. Mit der Einrichtung eines sogenannten „Baugleises“ ließen sich hierüber einerseits die in Gerolstein eingeschlossenen, vom Hochwasser beschädigten Fahrzeuge in eine Werkstatt überführen, und andererseits könnten dringend benötigte Gleisbaumaschinen und Materialien, wie Schienen, Schwellen und Weichen für einen schnelleren Wiederaufbau der Eifelstrecke von Andernach aus zugeführt werden. Diesem von zahlreichen Verbänden befürworteten Vorschlag erteilten Vertreter der Deutschen Bahn bisher eine Absage. Die hierbei angeführten Gründe sorgen allerdings für große Irritationen.

Nach Aussage von Gerd-Dietrich Bolte, Leiter Infrastrukturprojekte Region Mitte der DB, sei eine kurzfristige Wiederinbetriebnahme der Eifelquerbahn gar nicht möglich: „Die Gleise der Eifelquerbahn müssten dazu neu aufgebaut werden“, so Bolte. Dies irritiert insofern, als dass die Strecke noch komplett vorhanden ist und der Abschnitt von Kaisersesch bis Ulmen im Jahr 2008 erst umfangreich saniert wurde und die DB Netz AG vor nicht einmal zwei Jahren noch offiziell von lediglich 20 zu tauschenden Schwellen im Bereich Hohenfels-Essingen sprach. Auch auf Strecken mit starkem Bewuchs lässt sich innerhalb relativ kurzer Zeit ein Baugleis einrichten, dies zeigen Projekte wie die Ilztalbahn im bayrischen Wald oder die Brexbachtalbahn im Westerwald. Eine Erklärung, warum dies laut der DB nun bei der vom Hochwasser nicht beschädigten Eifelquerbahn nicht möglich sein soll, blieb man allerdings schuldig.

Überhaupt wäre eine Wiederinbetriebnahme der Eifelquerbahn gar nicht nötig, zeigte sich der Konzernbevollmächtigte der DB für Rheinland-Pfalz, Dr. Klaus Vornhusen, überzeugt. „Wir haben die Erwartung, dass wir mit der Eifelstrecke schneller fertig sind, als die Reaktivierung der Eifelquerbahn einen positiven Effekt zeigen würde“, so Dr. Vornhusen. Aktuelle Bilder vom Zustand der Eifelstrecke lassen allerdings große Zweifel an dieser Aussage aufkommen.

Hangrutsche, unterspülte Brücken und Pfeiler, zerstörte Gleise und Sicherungstechnik auf mehreren Kilometer, so sieht es aktuell an der Eifelstrecke aus. Nicht vor Dezember dieses Jahres soll Mechernich wieder von Köln aus zu erreichen sein, und eine Wiederinbetriebnahme der weiteren Strecke über Kall und Gerolstein bis nach Trier soll aller Voraussicht nach nicht vor Dezember 2022 erfolgen. Dabei sind solche Schätzungen mit Vorsicht zu genießen, sind doch noch längst nicht alle Schäden erfasst. Auch die weiterhin schlechte Versorgung mit Halbleiterprodukten dürfte eine entscheidende Rolle beim Wiederaufbau der Leit- und Sicherungstechnik spielen.

„Noch bis ins Jahr 2012 fuhren schwere, mit mehreren Lokomotiven bespannte Güterzüge über die Eifelquerbahn. Jetzt soll nicht einmal die Überführung von Triebwagen möglich sein“, zeigt sich der Vorsitzende des Eifelquerbahn Vereins, Jens Wießner, sichtlich irritiert über die Aussagen der Deutschen Bahn. Die Strecke war bis zuletzt für Fahrzeuge bis zu einer Radsatzlast von 20t freigegeben, dies entspricht der üblichen Einstufung von Nebenbahnen. Dies gilt im Übrigen auch für den vor 20 Jahren reaktivierten Streckenabschnitt von Mayen Ost nach Kaisersesch. Die Einrichtung eines Baugleises auf der Eifelquerbahn würde die notwendigen Voraussetzungen schaffen, um flexibel auf die weitere Entwicklung rund um die Eifelstrecke reagieren zu können. Davon, dass dies, entgegen der bisherigen Aussagen der DB, mit überschaubarem Aufwand umzusetzen wäre, ist der Vorsitzende des Eifelquerbahn Vereins überzeugt. Mit dieser Meinung steht er im Übrigen nicht alleine da, teilen doch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen sowie die Allianz pro Schiene diese Auffassung. Der Verein hat sich daher mittlerweile auch an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und den für Infrastruktur zuständigen Deutsche Bahn Vorstand Ronald Pofalla gewandt.

Pressemitteilung des Eifelquerbahn e. V. vom 05. August 2021

Sperrung bis Ende 2022

Auf den ersten Blick sieht am Bahnhof Gerolstein alles aus wie immer: Gleisanlagen und Bahnsteige machen einen gepflegten Eindruck, und im Gleisvorfeld scheinen Züge auf die Bereitstellung zur Fahrt in Richtung Köln und Trier zu warten. Doch bei einem genaueren Blick wird deutlich, dass hier längst nicht alles so ist wie immer. Erloschene Signale, abgestellte Züge, verschlammter Schotter und verwaiste Bahnsteige zeugen von der schweren Flutkatastrophe, welche die Region in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli heimgesucht hat.

Dabei ist Gerolstein, in Bezug auf die Infrastruktur, noch glimpflich davongekommen, wenn man sich die Zerstörungen entlang der Eifelstrecke, sowohl in Richtung Köln, als auch nach Trier genauer anschaut. Gehört die Eifelstrecke doch zu den am schwersten vom Unwetter betroffenen Bahnstrecken. Die DB Netz AG geht schon jetzt davon aus, dass die Strecke an den besonders betroffenen Stellen vollumfänglich neu gebaut werden muss. Noch ist man allerdings damit beschäftigt, alle Schäden im Detail zu erfassen.

Unterspülte Gleise, zerstörte Bahnübergänge, Brücken, Leit- und Sicherungstechnik sollen nach dem neuesten Stand der Technik wieder aufgebaut werden. Dabei plant die DB Netz AG auch abschnittsweise Neutrassierungen und größere Brückenbauwerke, um die Widerstandsfähigkeit (Resilienz) der Infrastruktur bei zukünftigen Hochwasserereignissen zu verbessern. Dies alles ist sinnvoll, benötigt aber Zeit, da dieses Vorgehen auch mit zusätzlichem Planungs- und Genehmigungsaufwand verbunden ist, wie DB-Netz-Vorstand Dr. Volker Hentschel in einer Pressekonferenz am 23. Juli bestätigte. Selbst wenn es bei diesen Maßnahmen Planungserleichterungen geben sollte, ist mit einem viele Monate dauernden Planungsvorlauf zu rechnen. Zu einer vollständigen Betriebsaufnahme wird es auf der Eifelstrecke in absehbarer Zeit nicht kommen, spricht die Deutsche Bahn doch aktuell von einer Sperrung der Strecke bis Dezember 2022. „Wir sind ja momentan eingesperrt“, kommentierte der Vulkan-Eifel-Bahn-Geschäftsführer, Jörg Petry, die aktuelle Situation gegenüber dem SWR. Das in Gerolstein ansässige Unternehmen hat, wie auch die Deutsche Bahn, aktuell keine Möglichkeit seine beschädigten Fahrzeuge in die Werkstatt zu überführen.

Alternativen gesucht

Der Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Nord hat daher die kurzfristige Wiederinbetriebnahme der bereits zur Reaktivierung angedachten Eifelquerbahn von Kaisersesch bis Gerolstein ins Spiel gebracht. Der rund 50 Kilometer lange Abschnitt wurde bis 2012 noch regelmäßig von touristischen Personenzügen und Güterzügen befahren, danach aber der Natur überlassen. Erforderlich wäre die Beseitigung des zwischenzeitlich teilweise dichten Bewuchses. Danach ließen sich einerseits die in Gerolstein eingeschlossenen, vom Hochwasser beschädigten Fahrzeuge in eine Werkstatt überführen. Andererseits könnten dringend benötigte Gleisbaumaschinen und Materialien, wie Schienen, Schwellen und Weichen für einen schnelleren Wiederaufbau der Eifelstrecke von Andernach aus zugeführt werden. Von Seiten des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen, sowie des Eifelquerbahn Vereins,  wurde der Vorschlag zur kurzfristigen Reaktivierung der Eifelquerbahn auch an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer herangetragen. Ein Vorschlag, der auch von der Allianz pro Schiene unterstützt wird.

Kyllbrücke realistisch prüfen

Die vom Hochwasser ganz offensichtlich nicht in Mitleidenschaft gezogene Eisenbahnbrücke der Eifelquerbahn bei Pelm wurde in der Vergangenheit immer wieder als Hindernis für eine Reaktivierung dargestellt. Gutachter bescheinigten dem Bauwerk im Jahr 2014, das ein „Betrieb mit einer geplanten Zielgeschwindigkeit von 60 km/h“ nicht zu vertreten sei. Dabei wurde die Brücke bis zur Einstellung des Bahnbetriebs im Jahr 2012 regulär nur mit einer Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern befahren. Bis zuletzt konnten selbst schwere Güterzüge die Brücke passieren. Für eine Wiederinbetriebnahme als Baugleis würde sogar die Überquerung in Schrittgeschwindigkeit ausreichen. Aus diesem Grund fordert der Vorsitzende des Eifelquerbahn Vereins, Jens Wießner, eine zielführende Brückenprüfung unter „realistischen Vorgaben“.

Kyllbrücke bei Pelm am 22. Juli 2021

Unabhängig davon ließe sich über die Eifelquerbahn der aktuell komplett zum Erliegen gekommene Güterverkehr wieder aufnehmen, entweder direkt ab Gerolstein oder alternativ ab Daun beziehungsweise Ulmen. Danach könnte nach Auffassung von Julia Gieseking, Landrätin im Landkreis Vulkaneifel, auch der für die Region Vulkaneifel so immens wichtige Tourismus nach den coronabedingten Einschnitten von einer Reaktivierung profitieren. Aktuell benötigt der zwischen Euskirchen und Gerolstein eingerichtete Schienenersatzverkehr (SEV) beinahe drei Stunden, ohne dass die Möglichkeit der Fahrradmitnahme gegeben ist. Mit einer Verlängerung des regionalen Schienenverkehrs über Kaisersesch hinaus bis Gerolstein wäre für die Region auch eine verbesserte Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr wieder gegeben. „Ich denke, dass es auch im Sinne der Bahn ist, gute Lösungen zu finden”, so Julia Gieseking (SPD) im Interview mit dem SWR. Hier wird sie sicher auch die Zusicherung von Dr. Volker Hentschel im Hinterkopf gehabt haben, welcher in der Pressekonferenz vom 23. Juli versicherte „dass wir mit Hochdruck daran arbeiten für die Menschen in der Region wieder attraktiven Bahnverkehr anbieten zu können”.

Pressemitteilung des Eifelquerbahn e. V. vom 30. Juli 2021

Anbindung über Eifelquerbahn soll geprüft werden

Die bislang vorliegenden Bilder aus dem Ahrtal und der Eifel zeigen ein unvorstellbares Bild der Zerstörung an der Schieneninfrastruktur durch das Extremwetterereignis in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021. Das Hochwasser hat auch weiterhin erhebliche Auswirkungen auf den Bahnverkehr. Die Fahrgäste werden um Verständnis für die Einschränkungen gebeten. Aktuelle Informationen sind am besten über die Online-Auskünfte erhältlich.

Hier ein kurzer Überblick der aktuellen Situation im Schienenverkehr im Norden von Rheinland-Pfalz:

  • Bis auf die Eifel- und Ahrstrecke sind alle anderen Strecken wieder befahrbar.
  • Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB Netz DB und DB Station&Service sowie das Eisenbahnverkehrsunternehmen DB Regio NRW nehmen diese Woche die Schäden an Infrastruktur und Fahrzeuge auf.
  • Bislang bekanntgewordene Bilder legen nahe, dass weite Teile beider Strecken komplett neu aufgebaut werden müssen. Betroffen sind in Rheinland-Pfalz bis zu 115 km Streckenlänge. Nach Einschätzung der DB sind es 600 km bundesweit.
  • Es sind ganz umfassende Erneuerungen der Eisenbahninfrastruktur (Oberbau, Brücken, Stützwände, Durchlässe, Bahnübergänge, Stellwerke etc.) erforderlich und außerdem zehn Bahnfahrzeuge betroffen.
  • Erfreulicherweise kann die RB 30 Ahrbrück – Bonn nun zwischen Remagen und Bonn pendeln.
  • Im Ahrtal konnte mit vier Gelenkbussen ein Schienenersatzverkehr (SEV) zwischen Remagen und Ahrweiler eingerichtet werden. Weiteres ist derzeit nicht möglich.
  • In der Eifel konnte noch kein SEV eingerichtet werden. DB Regio NRW und SPNV-Nord suchen nach Lösungen.
  • Die Eisenbahnbrücke auf der linksrheinischen Strecke über die Ahr in Sinzig ist mit reduzierter Geschwindigkeit wieder nutzbar. Die Langsamfahrstelle führt zu Verspätungen im SPNV auf den Linien RE 5 (RRX) und RB 26 (MRB), die sich aber in Grenzen halten. Ab dem Wochenende soll die Brücke voraussichtlich wieder mit regulärer Geschwindigkeit befahren werden können.
  • Die linke Rheinseite ist seit Samstagabend auch in Bonn für den Personen- und Güterverkehr wieder nutzbar, so dass der RE 5 und RB 26 wieder durchgängig aber mit Verspätungen verkehren können.
  • Im Kreis Altenkirchen im Nordosten von Rheinland-Pfalz kann der Rhein-Sieg-Express RE 9 wieder von Siegen über Betzdorf und Köln weiter nach Aachen fahren.
  • Die zwischenzeitlichen Einschränkungen auf der Moselstrecke (Koblenz – Trier), Pellenzbahn (Andernach – Kaisersesch) und Moselweinbahn (Bullay – Traben-Trarbach) sind aufgehoben.
  • Weiterhin tagt der seit Donnerstag (15. Juli) eingerichtete Krisenstabs zum Schienennahverkehr.
  • Perspektiven für einen Zugverkehr auf beiden Strecken sind derzeit nicht möglich.

Vielleicht kann die vom Unwetter verschonte Eifelquerbahn (Kaisersesch – Daun – Gerolstein) ggf. zur Entlastung der Eifelstrecke beitragen. Konkret könnte dies darin bestehen, dass auf der Eifelstrecke eingeschlossene Fahrzeuge geborgen werden können, die Werkstatt in Gerolstein wieder angefahren werden kann und Bauzüge nicht nur von Trier-Ehrang und Euskirchen, sondern auch über Andernach zum Einsatz kommen könnten. Der SPNV-Nord hat DB Netz um Prüfung gebeten.

Pressemitteilung des Zweckverband SPNV-Nord vom 20. Juli 2021

Auf der 66. Verbandsversammlung hat der Zweckverband SPNV Nord die Weichen für einen Pilotbetrieb mit wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen auf der Eifelquerbahn zwischen Andernach und Kaisersesch gestellt. Auch die Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Eifelquerbahn bis Gerolstein kann nach einem Schreiben des Bundesverkehrsministeriums endlich Fahrt aufnehmen.

Noch verkehren auf vielen Strecken in Rheinland-Pfalz nur Dieseltriebwagen, liegt die Elektrifizierungsquote des rheinland-pfälzischen Schienennetzes doch bei unter 50 Prozent. Neben der Streckenelektrifizierung gibt es nun auch Alternativen in Form von wasserstoff- und batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen. Diese möchte der Zweckverband SPNV Nord ab 2024 im Rahmen eines mehrjährigen Pilotbetriebs auf verschiedenen Strecken ausführlich testen. Eine dieser Strecken ist die Eifelquerbahn von Andernach nach Kaisersesch.

Auf der Strecke „rauf“ nach Kaisersesch soll ein modernes und lokal emissionsfreies Fahrzeug mit Wasserstoffantrieb eingesetzt werden, welches mit einer Reichweite von mehr als 1000 Kilometern den Höhenunterschied von 400 Metern zwischen Andernach und dem aktuellen Endhaltepunkt in Kaisersesch problemlos meistern kann.

„Wir freuen uns das die Eifelquerbahn als Pilotstrecke zur Erprobung von alternativen Antrieben ausgewählt wurde.“, so der Vorsitzende des Eifelquerbahn e. V., Jens Wießner. Lieferant für den benötigten Wasserstoff ist hierbei u.a. das SmartQuart Projekt in Kaisersesch. Im Rahmen des durch das Bundeswirtschaftsministerium geförderten Projekts werden hier Produktion, Lagerung, Transport und Einsatz von grünem Wasserstoff in einem „Reallabor“ erprobt.

„Durch den Einsatz des lokal produzierten Wasserstoffes erfolgt die Wertschöpfung direkt vor Ort. Dies ist auch im Hinblick auf die im Koalitionsvertrag der rheinland-pfälzischen Landesregierung enthaltene Reaktivierung der Eifelquerbahn bis Gerolstein von großem Interesse.“, so Wießner weiter.

In Bezug auf diese Reaktivierungspläne gibt es ebenfalls Neues zu berichten. So hat das Bundesverkehrsministerium (BMVI) die Länder vor kurzem über die Eckdaten der für dieses Jahr geplanten Neufassung der „Standardisierten Bewertung“ informiert. Auf dieser Basis kann nun auch die notwendige Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) erfolgen.

„Die Parameter der Standardisierten Bewertung waren schon länger hoffnungslos veraltet. Erstmals werden so wichtige Parameter wie Daseinsvorsorge, Klimaschutz oder auch Barrierefreiheit entsprechend gewichtet. Damit werden endlich die notwendigen Voraussetzungen für eine Rückkehr der Bahn in die Fläche und damit auch in die Region Vulkaneifel, geschaffen.“, so Jens Wießner.

Bis es so weit ist, werden noch einige Jahre vergehen. Denn erst nach dem positiven Abschluss der Machbarkeitsstudie können die entsprechenden Förderanträge gestellt und die weitergehenden Planungen auf den Weg gebracht werden. Wie ein Betrieb auf der reaktivierten Eifelquerbahn aussehen könnte, hat der Eifelquerbahn e. V. bereits vor einigen Wochen auf seiner neuen Internetpräsenz www.verkehrswende-vulkaneifel.de in zwei Varianten (Regional-Express bzw. Regional-Bahn) vorgestellt.

Die Zeit bis dahin möchte man von Vereinsseite aber nicht ungenutzt verstreichen lassen, befindet sich der Streckenabschnitt von Kaisersesch bis Daun doch nach Angaben der DB Netz AG, abgesehen vom Bewuchs, in einem guten Zustand. Daher hat man zwischenzeitlich mit dem Ziel eines Freischnitts der Strecke das Gespräch mit der DB Netz AG gesucht, wurde hierbei aber an das Land Rheinland-Pfalz verwiesen.

„In Bezug auf die weitere Nutzung der Eifelquerbahn hat sich das Land Rheinland-Pfalz ein Mitspracherecht gesichert. Wir wollen daher das Gespräch mit dem Land suchen, um über eine vorübergehende Nutzung der Strecke bis zur Reaktivierung des SPNV zu reden.“, so Wießner. Hierzu liegen auch bereits konkrete Ideen vor. So könnten schon bald moderne Triebwagen, wie sie aktuell zwischen Andernach und Kaisersesch verkehren, am Wochenende Ausflügler ganz bequem und ohne Auto in die Vulkaneifel bringen. Damit wäre auch hier der Einstieg in die Verkehrswende gemacht.

Und wer weiß, vielleicht macht einer der zu erprobenden Wasserstofftriebwagen auch mal einen Abstecher nach Daun oder Ulmen…

Pressemitteilung des Eifelquerbahn e. V. vom 09. Juli 2021

Mehr als zwei Jahre lief das Verfahren zur „Abgabe und Stilllegung von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen“ im Rahmen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG). Am Ende bleibt nun doch alles beim „Alten“, die Eifelquerbahn verbleibt in ihrer Gesamtheit bei der DB Netz AG.

„Dies war zuletzt abzusehen.“, so Jens Wießner, 1. Vorsitzender des Eifelquerbahn e. V. Mit dem positiven Beschluss des Zweckverband SPNV-Nord (ZSPNV Nord) und dem Schreiben des rheinland-pfälzische Verkehrsstaatssekretärs Andy Becht an den Vorstand Infrastruktur der DB AG, Ronald Pofalla, gab es klare Signale in Richtung DB AG, das Interesse von Seiten des Landes an einem Verkehrsangebot auf der Eifelquerbahn besteht.

„Anfang Februar informierte uns die DB Netz AG offiziell über Gespräche mit dem ZSPNV Nord hinsichtlich der Machbarkeitsstudien zur Eifelquerbahn.“, so Wießner. Kurz darauf verkündete auch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau eine Einigung mit der DB AG, welche die Sicherung der Strecke und ein gemeinsames Vorgehen im Falle einer Reaktivierung beinhaltet. „Auf die formelle Stilllegung hätten wir gerne verzichtet, aber so sieht es das AEG nun einmal vor. Das Problem war hier vor allem die seit mehr als 8 Jahren ausgelaufene Betriebsgenehmigung“, so Wießner weiter.

Jetzt gilt es, das Augenmerk auf die Machbarkeitsstudie und dem ihr zu Grunde liegenden Fahrplan zu werfen, denn die Menschen wollen eine echte Verkehrswende. Dies zeigt sich an der steigenden Zahl von jungen Menschen, die ganz bewusst auf das Auto verzichten und stattdessen auf ÖPNV und alternative Mobilitäts-Angebote setzen.

Wie dies in der Region Vulkaneifel aussehen kann, stellt der Eifelquerbahn e. V. auf seiner neuen Internetpräsenz www.verkehrswende-vulkaneifel.de vor.

„Mit der Unterstützung von professionellen Verkehrsplanern haben wir zwei mögliche Angebotsszenarien entwickelt. Gemein haben beide eine möglichst gute Erschließung der Region, passende Anschlüsse in Gerolstein und Andernach, eine umsteigefreie Durchbindung der Züge bis Koblenz, als auch eine Ausrichtung des bestehenden Busangebotes auf die Eifelquerbahn.“, so Jens Wießner. Ein weiteres Augenmerk lag auf der Berücksichtigung der teils öffentlich diskutierten Kritikpunkte am ursprünglichen Fahrplanentwurf des ZSPNV Nord.

Unter diesen Vorzeichen hat der Verein zwei Angebotsvarianten erarbeitet:

  • RegionalExpress (RE)

Diese Variante baut auf den auch beim ZSPNV Nord diskutierten Ideen auf. Allerdings war die Bedienung zusätzlicher Haltepunkte über Daun und Ulmen hinaus und damit die Schaffung eines attraktiven Zugangebots für die gesamte Region maßgebliches Ziel für den Fahrplanentwurf des Eifelquerbahn-Vereins. Mit zusätzlichen Halten in Laubach, Darscheid und Dockweiler konnte dieses Ziel weitestgehend in den Entwurf eingearbeitet werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings die auch vom Zweckverband vorgesehene Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf bis zu 80 km/h.

  • RegionalBahn (RB):

Für den Fall, dass sich die auch seitens des Vereins favorisierte RE-Variante nicht umsetzen lassen sollte, ist eine zweite Variante entwickelt worden, welche den Einsatz einer RegionalBahn (RB) mit nochmals zusätzlichen Halten vorsieht. Auch in dieser Option werden die Züge ohne Umstieg bis Koblenz durchgebunden und sehr gute Anschlüsse in Andernach und Gerolstein erreicht. Mit der RB können weitere Orte, wie Höchstberg, Berenbach oder Pelm direkt an die Bahn angebunden werden. Auch ließe sich diese Variante ohne große Geschwindigkeitsanpassungen umsetzen.

Ergänzend zum Fahrplanentwurf für die Schiene bedarf es darüber hinaus einer Anbindung der vielen kleineren Orte an die Bahn. Hierfür bietet das im Jahr 2018 gestartete neue Buslinienbündel „Vulkaneifel“ bereits eine gute Grundlage. Auf dessen Basis entstanden für beide Varianten korrespondierende ÖPNV-Angebote.

„Mit unseren Entwürfen zum Busangebot wollen wir exemplarisch aufzeigen, wie sich mit einer optimalen Verzahnung von Bus- und Bahn ein überaus attraktives ÖPNV-Angebot für die gesamte Region gestalten lässt. Hier sehen wir insbesondere die kommende Landesregierung in der Pflicht, nach der Verabschiedung des neuen Nahverkehrsgesetzes nun auch die Kommunen mit den dringend notwendigen Finanzmitteln auszustatten“, so Wießner.

Ein weiterer Baustein für ein nachhaltiges Mobilitätsangebot könnte der Radverkehr darstellen. Dazu müssen allerdings erst die nötigen Voraussetzungen geschaffen werden.

„Die Stärken des Radverkehrs sehen wir in den kürzeren Distanzen, wenn es darum geht, die Orte untereinander oder mit dem nächsten Bahnhof zu verbinden. Hier weist das Radwege-Netz jedoch erhebliche Lücken auf, welche es dringend zu schließen gilt, damit die Menschen sicher mit dem Rad unterwegs sein können. Die Bedeutung der Bahntrassen-Radwege liegt ganz klar im touristischen Potenzial begründet, wie auch die vom LBM veröffentlichten Nutzerzahlen zeigen.“, so der Vereinsvorsitzende.

Nachhaltiger und sanfter Tourismus ist es, womit die Region mit ihrer einmaligen Landschaft punkten kann. So wäre die Eifelquerbahn nicht zuletzt die einzige ernstzunehmende Alternative im ÖPNV, um die vulkanisch geprägte Ferienregion an den Dauner Maaren mit jener rund um den Laacher See zu verbinden. Ausgestattet mit attraktiven Gästetickets für VRM und VRT könnten Urlauber mit der Eifelquerbahn schnell und bequem Tagesausflüge in die jeweils andere Region oder ans Deutsche Eck in Koblenz machen. Aber genau an solchen Angeboten abseits der Autofahrerorientierung fehlt es und dies hat weitreichende Folgen, wie eine Studie im Auftrag der „Allianz pro Schiene“ zeigt.

So verursachte insbesondere der Straßenverkehr in Deutschland im Jahr 2017 einen ökonomischen Schaden von mehr als 141 Mrd. Euro, was mehr als 94 Prozent des gesamten Verkehrssektors ausmachte. Daher ist die Klimabilanz von Angeboten, welche wie der Maare-Mosel-Radweg praktisch nur mit dem Auto zu erreichen sind, ausgesprochen ungünstig und kann daher nicht als nachhaltiges Tourismusangebot betrachtet werden.

„Wollen wir einen nachhaltigen und zukunftssicheren Tourismus, so ist ein Bahnanschluss für die Region alternativlos, denn ein nachhaltiges und sanftes Tourismusangebot beginnt nicht erst am Zielort, sondern bereits an der eigenen Haustür“, so Jens Wießner. Hierzu ist es unabdingbar, dass der ÖPNV als echte Alternative zum eigenen Pkw entwickelt wird, d.h. Schiene und Bus sich zu einem optimalen Gesamtnetz ergänzen, welches wiederum an den Haltestellen intermodale Schnittstellen zum Pkw-, Fuß- und Radverkehr bildet!

Weitere Informationen unter www.verkehrswende-vulkaneifel.de

Pressemitteilung des Eifelquerbahn e. V. vom 10. März 2021

Neue Nutzerrekorde auf den Radwegen der Vulkaneifel lassen den Chef des Landesbetriebs Mobilität Gerolstein, Harald Enders, von einem der besten Radwege-Netze in Rheinland-Pfalz schwärmen. So habe er mit dem Bau des Maare-Mosel-Radweges (MMR) auf der ehemaligen Bahnstrecke von Daun nach Wittlich im Jahr 1998 einen „wahren Hype“ ausgelöst, durch den mittlerweile ein mehr als 600 Kilometer langes (Bahntrassen-)Radwege-Netz entstanden sei, welches alle Grund- und Mittelzentren miteiandern verbinde. Mit Blick auf den Tourismus betonte Enders erst jüngst, welche Bedeutung eine Bahnanbindung für ein schon länger geplantes Projekt habe.

Schaut man sich Zahlen, Planungen und die Gegebenheiten vor Ort an, so stellt man schnell fest, dass Wahrnehmung und Wirklichkeit weit auseinander liegen!

Mit 74.000 Nutzern war der älteste auch der erfolgreichste Radweg in der Region. So viele Nutzer wie noch nie waren im Jahr 2020 auf dem Maare-Mosel-Radweg, oder um genauer zu sein, auf dem Abschnitt bei Schalkenmehren unterwegs. Durchschnittlich 200 Nutzer am Tag haben den Radweg im vergangenen Jahr genutzt. Wobei die Nutzung überwiegend in der Freizeit erfolgt, wie die gut 900 Radler am Pfingstmontag zeigen. Schaut man auf die Daten zur ehemaligen Bahnstrecke, so wird schnell klar, dass diese in Punkto Nutzerzahlen und Anbindung der Region einen deutlichen Vorteil gegenüber der heutigen Erschließung aufwies. Ganz besonders wenn man das Thema „Nachhaltige Mobilität“ betrachtet, bei welchem zahlreiche Radwege der Region extrem schlecht abschneiden.

Zwar beginnt der Maare-Mosel-Radweg am Bahnhof in Daun, doch wird dieser seit mehr als acht Jahren nicht mehr mit dem Zug angefahren. Somit bleibt nur das eigene Auto zur Anreise. Ähnlich sieht es auch beim Radwegenetz rund um Prüm aus. Dieser Tatsache ist es geschuldet, dass die Ökologiebilanz dieser Wege äußerst negativ ausfällt, wie eine Studie des Infras-Instituts im Auftrag der Allianz pro Schiene zeigt.

Demnach verursachte der Straßenverkehr in Deutschland im Jahr 2017 Kosten in Höhe von 149 Mrd. Euro, welche nicht durch die jeweiligen Verursacher getragen wurden. Hierbei entfielen mehr als 141 Mrd. Euro auf den Straßenverkehr, welcher somit einen Großteil der ökonomischen Schäden im Verkehrsbereich verursachte. Dass dies auch anders geht, zeigt das Beispiel Naturpark Nordeifel, welcher großen Wert auf Nachhaltigkeit bei der An- und Abreise legt.

In Anbetracht dieser Tatsachen und unter Berücksichtigung der Aussagen des LBM-Chefs verwundert es doch sehr, dass der geplante neue Radweg zwischen Gerolstein und Prüm auf, anstatt parallel zu den Gleisen der Westeifelbahn verlaufen soll. Platz dafür ist vorhanden, denn die Strecke war früher zweigleisig und die Trasse des lange abgebauten zweiten Gleises eignet sich hervorragend für einen parallel zum vorhandenen Gleis geführten Radweg. Seit mehr als zehn Jahren versuchen LBM und Kommunen allerdings aus unerfindlichen Gründen, eine parallele Nutzung beider Verkehrsträger zwischen Gerolstein und Prüm zu verhindern. Dabei ignoriert man konsequent die aktuellen verkehrspolitischen Entwicklungen, welche auf die Schiene in der Fläche als wichtiger Teil eines nachhaltigen Mobilitätsangebots setzen.

Besonders erstaunt die Aussage des LBM, dass der Radweg auf der Trasse der Westeifelbahn zwischen Prüm und Gerolstein, dank der Bahn-Anbindung, gut 60.000 Nutzer im Jahr anziehen werde. Dabei existiert schon heute ein ausgeschilderter Radweg, welcher beide Mittelzentren miteinander verbindet und über den Bahnhof Gerolstein mit der Bahn zu erreichen ist.

Doch folgt man diesem Radweg, wird schnell klar, woher der Wunsch nach einer besseren Radverbindung zwischen Gerolstein und Prüm kommt. So führt der vorhandene Radweg in etlichen Bereichen über das bestehende Straßennetz. Ein Manko, wenn es um das Thema Sicherheit und Familienfreundlichkeit geht. Doch dies ist nur eines von vielen Beispielen, welches zeigt, dass eines der besten Radwege-Netze in Rheinland-Pfalz eher einem Flickenteppich gleicht. Hier hat man es in den vergangenen Jahren versäumt, diese Lücken zu schließen.

Besonders wenn es um die Anbindung der kleineren Orte geht, wird schnell ersichtlich, dass man von einem nachhaltigen Mobilitätsangebot weit entfernt ist, wenn weder ein attraktives ÖPNV-Angebot noch eine sichere Radverbindung in die nächstgelegenen Grund- und Mittelzentren existiert.

„Fehlende sichere und familientaugliche Radverbindungen sind die traurige Realität, wenn es um die Anbindung insbesondere der kleinen Ortschaften geht.“, so Mario Pott, Vorstandsmitglied im Landesverband Rheinland-Pfalz des VCD. „Ist man einmal im nächsten Grund- oder Mittelzentrum angekommen, so gibt es häufig keine weiterführenden Verbindungen in Richtung des nächsten Landkreises oder Oberzentrums. Egal ob Prüm, Ulmen oder Daun, einen Anschluss ans Schienennetz sucht man hier bisher vergebens.“, so Pott weiter.

Ähnlich sieht es Egbert Bialk vom BUND Rheinland-Pfalz: „Das Rad ist eine klima- und umweltgerechte Alternative zum Auto, dies aber überwiegend auf kurzen Distanzen. Gilt es größere Entfernungen zurückzulegen, braucht es eine vernünftige Verknüpfung und Erschließung mit der Bahn und diese ist in weiten Teilen der Region nicht mehr gegeben.“

Beide sind Mitglied im Bündnis für Verkehrswende nördliches Rheinland-Pfalz, einem Zusammenschluss zahlreicher Verbände, Initiativen und Einzelpersonen, welche sich gemeinsam für eine Rückkehr der Bahn in der Fläche als zentrales Verkehrsmittel einsetzen.

Dazu sagt Martin Mendel, Vorsitzender vom PRO BAHN Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland: „In Baden-Württemberg hat man gerade erst 40, zum Teil seit Jahrzehnten stillgelegte Bahnstrecken auf ihr Reaktivierungs-Potenzial hin untersucht. Bei gut der Hälfte ist diese Untersuchung zu einem positiven Ergebnis gekommen. Auch in Rheinland-Pfalz gilt es, wie dies gerade bei der Eifelquerbahn geschieht, die stillgelegten Strecken auf ihr Potenzial hin zu untersuchen und die Infrastruktur durch einen Trassensicherungsvertrag für eine zukünftige Nutzung zu erhalten.“.

„Wer immer nur von gestern träumt, der verliert das Morgen aus dem Blick. Denn auch in den ländlichen Regionen braucht es ein zuverlässiges und nachhaltiges Verkehrsangebot. Dies geht nur, wenn man die Verkehrsträger Bahn, Bus und Rad miteinander kombiniert und nicht gegeneinander ausspielt. Sonst ist am Ende der Zug für Mensch und Region sprichwörtlich abgefahren.“, sind sich die Mitglieder des Bündnisses für eine Verkehrswende im nördlichen Rheinland-Pfalz einig.

Pressemitteilung des Eifelquerbahn e. V. und der IG Westeifelbahn e. V. vom 06. März 2021

Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz (SPNV) Nord beabsichtigt eine Machbarkeitsuntersuchung für die SPNV-Reaktivierung mit einem getakteten Regionalexpress-Verkehr auf dem Abschnitt zwischen Gerolstein und Kaisersesch der Eifelquerbahn. Dies birgt nach Ansicht des rheinland-pfälzischen Verkehrsstaatssekretärs Andy Becht eine Riesenchance für eine zukünftige Nutzung.

„Eine langfristige Perspektive für die Schieneninfrastruktur ist gegeben, wenn eine wirtschaftlich tragfähige Nutzung für den SPNV möglich ist. Hier setzen wir alle Hoffnung in die neuen Ansätze beim Bund, bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Verkehrsprojekten die positiven Umweltaspekte der Bahn in der Nutzen-Kosten-Abwägung stärker zu gewichten als bisher. Diese Überarbeitung der so genannten Standardisierten Bewertung ist eine zentrale Forderung des Landes, um auch strukturpolitisch aktiv zu werden, gerade in ländlichen Regionen wie der Eifel“, erläuterte Becht.

Die Eifelquerbahn im Abschnitt Kaisersesch – Gerolstein ist im Eigentum der DB Netz AG und derzeit nicht in Betrieb. Nachdem bis zum Jahr 2013 noch touristische Eisenbahnverkehre auf der Strecke unterwegs waren, gab es keine Bestellungen mehr für Personenverkehr, kein Güterverkehrsaufkommen und auch keine touristischen Angebote. Auf Antrag des letzten Pächters und Betreibers wurde die Strecke stillgelegt. So sieht es das Eisenbahnrecht vor, solange es keinen anderen Interessenten für den Betrieb der Strecke gibt. Damit gilt nun für die DB Netz AG als Eigentümerin die Verkehrssicherungspflicht.

„Um die Strecke zu erhalten, schließen wir mit der DB Netz AG einen Vertrag über die Trassensicherung. Dabei bekräftigen wir die gemeinsame Absicht, im Falle eines positiven Ergebnisses der Machbarkeitsstudie mit Unterstützung durch den Bund die Reaktivierung für den SPNV anzupacken. Gemeinsam mit der DB als Eigentümerin der Strecke wollen wir in der Region neue Perspektiven für klimaschonende Mobilität eröffnen“, sagte Becht, der sich bereits im August an den Vorstand Infrastruktur der Deutschen Bahn AG, Ronald Pofalla, gewandt hatte.
Der SPNV-Nord prüft in mehreren Schritten die Machbarkeit. Da auf die dargestellte modifizierte Bewertungsmethodik des Nutzens (Standardisierte Bewertung) zurückgegriffen werden soll, werden belastbare Ergebnisse ab 2022 vorliegen. Es wird eine Finanzierung über das neue Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Bundes angestrebt.

Pressemeldung des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau RLP vom 18. Februar 2021

Bündnis für eine Verkehrswende im nördlichen Rheinland-Pfalz verabschiedet Resolution zu Kosten-Nutzen-Untersuchungen – Kriterien nicht mehr zeitgemäß – Umweltaspekte kommen zu kurz

Das Bündnis für eine Verkehrswende im nördlichen Rheinland-Pfalz, ein Zusammenschluss mehrerer Verbände, Vereine und Initiativen, die sich für eine zukunftsfähige Verkehrspolitik, vor allem für die Wiederinbetriebnahme von Bahnstrecken im Norden unseres Bundeslandes einsetzen, hat aus Anlass des erneuten Scheiterns einer Nutzen-Kosten-Untersuchung für zwei Bahnstrecken in der Südpfalz (Strecken Landau – Germersheim; Landau – Herxheim) einstimmig eine Resolution verabschiedet, die auch für den Norden von Rheinland-Pfalz von grundlegender Bedeutung ist. Wie Martin Mendel vom Fahrgastverband Pro Bahn betont, sind Aspekte wie die Bewertung von Schadstoffen, der geringere Flächenverbrauch und die entsprechende Versiegelung oder der niedrigere Energieverbrauch bei Eisenbahnen bei Kosten-Nutzen- Untersuchungen viel zu wenig berücksichtigt.

Resolutionstext:

Die standardisierten Bewertungskriterien zur Reaktivierung von Bahnstrecken (Stand 2016) sind nicht mehr zeitgemäß

Das Bündnis für eine Verkehrswende im nördlichen Rheinland-Pfalz freut sich sehr über die Zielstellung des Bundes, den Schienenverkehr zu stärken und auszubauen. Mit der Novellierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes des Bundes (GVFG) und des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (vor allem § 13) steht hierfür ein erneuertes Finanzierungs-instrument zur Verfügung. Dieses wird den kommunalen Gebietskörperschaften eine Prüfung erleichtern, ob derzeit nicht genutzte Schienenwege – wie im nördlichen RLP beispielsweise die Eifel- und Hunsrück- Querbahn, die Brexbachtal-, die Aartalbahn und die Strecke Koblenz–Bassenheim als Stadtbahn Koblenz – saniert, reaktiviert und / oder Neubauabschnitte realisiert werden können. Hierbei ist es uns ein Anliegen vergleichbare Entwicklungen wie bei der Westeifel- oder Hochwaldbahn zu verhindern.

Mit neuen Schienenpersonennahverkehrs- und Schienen-Güterverkehrs-Angeboten soll das Umsteigen vom PKW in den ÖPNV bzw. die Verlagerung von Gütern auf die Schiene erleichtert, ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet und die Erschließungswirkung, gerade der ländlichen Gebiete im nördlichen RLP, verbessert werden.

Allerdings drohen selbst vielversprechende Projekte daran zu scheitern, dass der als Fördervoraussetzung zwingend notwendige positive Nutzen (Quotient über 1,0) nach den veralteten Bewertungskriterien der „Standardisierten Bewertung“ (2016) nicht erreicht wird. Dies ist in mehrere Symposien des BMVI sogar schon wissenschaftlich festgestellt worden (vgl. z.B. Fachworkshop im Rahmen der Mobilitäts- und Kraftstoff-Strategie der Bundesregierung (MKS) „Reaktivierung stillgelegter Schienenstrecken & Elektrifizierung des deutschen Schienenverkehrs“ am 8. Oktober 2018).

Deshalb fordern wir das Bundesverkehrsministerium auf, die aktuellen Prüf- und Bewer-tungsmaßstäbe für Nutzen-Kosten-Untersuchungen im ÖPNV unverzüglich anzupassen.
Für die notwendige Überarbeitung der Vorgaben für die „Standardisierte Bewertung“ kom-men auch aus Sicht oben genannter Studie unter anderem folgende Aspekte in Frage:

1) verstärkte Bewertung von Schadstoffen (einschließlich klimarelevanter Treibhaus- gase wie CO2)

2) der geringere Flächenverbrauch der Bahn im Gegensatz zum deutlich größeren des PKW/LKW-Verkehrs und die daraus folgende geringere Versiegelung

3) die Verringerung des mobilen Individualverkehrs (PKW/LKW)

4) lokale und nachhaltige Güterverkehrskonzepte

5) die Zukunftsoptionen reaktivierter Eisenbahntrassen wie

a) die Netzeinbindung von reaktivierten Strecken in das bundes-/ europa- / weltweite Schienennetz (Stichworte europäische Nachtzüge / Neue Seidenstraße)

b) die grundsätzliche Erhaltung öffentlicher (Eisenbahn-)Infrastruktur

c) die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zur Stärkung des ländlichen Raumes

d) die neuen Bewegungen „zurück aufs Land“ gerade durch junge Familien und aufgrund der Pandemie

Der Bund ist deshalb aufgefordert, die Überarbeitung der „Standardisierten Bewertung“ mit hoher Priorität vorzunehmen und zügig abzuschließen. Rheinland-Pfalz sollte hier beratend mitwirken und die beschleunigte Umsetzung unterstützen.

Insoweit wird auch auf die „Kleine Anfrage“ des Bundestags (BT 19/24795 vom 27.11. 2020) sowie die Resolution des ZSPNV-Süd vom 3.12.2020 verwiesen, welche gleiche Zeit- und Zielsetzungen verfolgen.

Der derzeit bekannte Zielhorizont 2022 sollte auf spätestens Mitte 2021 angepasst werden, um die zahlreichen vielversprechenden Konzepte zum Ausbau des Schienenverkehrs nicht länger zu verzögern oder gar unmöglich zu machen.

Pressemitteilung des Bündnis für Verkehrswende nördliches Rheinland-Pfalz vom 17. Dezember 2020

www.verkehrswende-rlp.de

Menschenleere Bahnhöfe, zugewachsene Gleise, Bahnsteige, an denen schon seit vielen Jahren kein Zug mehr gehalten hat; das ist es, was von der Bahn in der Fläche vielfach übrig geblieben ist, seit die DB viele regionale Strecken in den vergangenen Jahrzehnten aufs Abstellgleis geschoben hat.

Während viele dieser Strecken schon wenige Jahre nach Einstellung der Verkehre zurückgebaut wurden, sind einige bis heute erhalten geblieben. Im Zuge der dringend notwendigen Verkehrswende sind diese Strecken im Dornröschenschlaf wieder verstärkt in den Fokus gerückt, bieten sie doch eine ideale Basis, um auch gerade im ländlichen Raum ein alternatives Mobilitätsangebot für die Menschen vor Ort bereitzustellen.

In der Vergangenheit sind allerdings viele Reaktivierungsvorhaben am fehlenden Geld für entsprechende Maßnahmen gescheitert. Hier hat der Bund in diesem Jahr gegengesteuert und stellt im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ab dem kommenden Jahr jährlich 1 Milliarden Euro und ab 2025 sogar 2 Milliarden Euro jährlich für den Aus- und Neubau des ÖPNV, primär schienengebunden, zur Verfügung ed-danmark.com.

Neben dem Geld waren auch die Planungshürden in der Vergangenheit ein Hemmschuh für viele Reaktivierungsvorhaben. Diese Problematik kritisiert auch Wolfgang Müller, Mitglied beim Bündnis für Verkehrswende nördliches Rheinland-Pfalz: „Wenn wir die Verkehrswende ernsthaft voranbringen wollen, dann müssen die Planungsverfahren deutlich beschleunigt werden. Es ist niemanden zu vermitteln, wieso Planungsvorhaben wie z.B. der Hunsrückquerbahn, nach mehr als 10 Jahren immer noch nicht zum Abschluss gebracht wurden.“

An dieser Stelle setzt neuerdings das 4. Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen des Bundes an. So werden viele Maßnahmen künftig von der Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens befreit, und davon profitieren insbesondere Reaktivierungs- und Modernisierungsvorhaben. Neben der Erneuerung von bestehenden Betriebsanlagen werden auch die Ausstattung von Bahnstrecken mit Oberleitung sowie die Modernisierung von Bahnsteigen, Signal- und Sicherungsanlagen von der Pflicht zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahren entbunden, sofern keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

„Eine weitere wichtige Weichenstellung für die Rückkehr der Bahn in die Fläche“, begrüßt Jens Wießner, Vorsitzender des Eifelquerbahn e. V., diese Entscheidung. „Gerade die Planungserleichterungen bei den Einzelmaßnahmen sind aus unserer Sicht von großer Bedeutung. Eine durchgehende Reaktivierung der Eifelquerbahn bis Gerolstein setzt allerdings auch die Modernisierung der Bestandsstrecke von Andernach bis Kaisersesch voraus. So steht einer zügigen Modernisierung der Sicherungstechnik und dem barrierefreien Ausbau der Bahnsteiganlagen nach einer positiven Machbarkeitsstudie nichts mehr im Wege.“, so Wießner weiter.

Dass diese positiv ausfällt, daran hat Jens Wießner keine Zweifel: „Mit der Eifelquerbahn verbinden wir nicht nur die vier Mittelzentren Gerolstein, Daun, Mayen und Andernach miteinander, sondern stellen auch eine direkte Verbindung zwischen der Rheinschiene und der Eifelstrecke her und erschließen darüber hinaus die Region Vulkaneifel mit einem umweltfreundlichen Verkehrsmittel für Einwohner und Touristen gleichermaßen.“

Gerade erst belegte der Landkreis Vulkaneifel den zweiten Platz in einer deutschlandweiten Studie, in der es um die finanziellen Rahmenbedingungen für die Menschen vor Ort ging. „Leben, wo andere Urlaub machen, und dies auch noch zu besonders günstigen Konditionen. Dies sind ideale Voraussetzungen, um auch gerade junge Familien anzuziehen. Denn gerade diese legen einen besonderen Wert auf eine Mobilitätsalternative zum Auto. Hier kann die Eifelquerbahn das Rückgrat dieses alternativen Mobilitätsangebotes darstellen und somit einen positiven Beitrag für die Weiterentwicklung der Region leisten“, ist sich Wießner sicher.

Auch die Eifelstrecke Köln – Trier dürfte von den Planungserleichterungen erheblich profitieren und die geplante Elektrifizierung der Eifelhauptstrecke voranbringen; diese wird eine signifikante Verkürzung der Fahrzeiten und besseren Komfort bringen, so dass die Attraktivität erheblich gesteigert wird, wovon auch die Eifelquerbahn als wichtige Zubringerstrecke profitieren wird.

Pressemitteilung des Eifelquerbahn e. V. vom 13. November 2020

Während auf bundespolitischer Ebene der Reaktivierungszug wieder Fahrt aufgenommen hat, herrscht auf der Eifelquerbahn weiterhin Stillstand. Seit mehr als sieben Jahren liegt die Infrastruktur im Abschnitt Kaisersesch – Gerolstein bereits brach, da aufgrund einer sogenannten „betrieblichen Sperrung“ zum 1. Januar 2013 kein Zugverkehr mehr möglich ist. Doch an der Rechtmäßigkeit dieses Zustands bestehen mittlerweile erhebliche Zweifel.

„Betrieb der Schieneninfrastruktur ist aufrecht zu erhalten“

Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) sind vom Gesetz her dazu verpflichtet, ihre Infrastruktur in einem betriebssicheren Zustand vorzuhalten. Eine betriebliche Sperrung in Folge von durch die Eisenbahnaufsicht festgestellten Sicherheitsmängeln kann daher immer nur eine temporäre Lösung sein.

Befindet sich eine Eisenbahnstrecke in einem nicht betriebssicheren Zustand, so hat das zuständige EIU nur zwei Möglichkeiten:

  1. Die Strecke wieder in einen betriebssicheren Zustand zu versetzen
  2. Umgehend eine offizielle Stilllegung der Strecke entsprechend § 11 des Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) durchführen

Zuständiges EIU und Pächter der Strecke war bis zum Ende des Jahres 2014 die Vulkan-Eifel-Bahn aus Gerolstein. Durch die damals laufenden Bemühungen für eine Wiederaufnahme der touristischen Verkehre wurde eine offizielle Stilllegung der Eifelquerbahn verhindert.

Mit Pachtende fiel die Verantwortung für die Strecke wieder zurück auf den Streckeneigentümer, die DB Netz AG. Ein entsprechender Verweis hierzu findet sich auch im „Infrastrukturzustand- und Entwicklungsbericht“ der DB Netz AG aus dem Jahre 2016, welcher auf den Internetseiten des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) eingesehen werden kann.

Wenn von Seiten der DB Netz AG kein Interesse an einem weiteren Betrieb der Strecke bestand, wäre man nun eigentlich, wie schon weiter oben geschrieben, dazu verpflichtet gewesen, zeitnah ein Stilllegungsverfahren nach § 11 AEG durchzuführen, oder aber die Strecke wieder in einen betriebssicheren Zustand zu versetzen. Dies hat auch das Bundesverwaltungsgericht nach einer Klage in einem vergleichbaren Fall des EBA im Jahre 2007 höchstrichterlich bestätigt.

Im damaligen Verfahren zur „Hunsrückstrecke“ haben die Richter folgende Leitsätze gefasst:

  • EIU sind dazu verpflichtet, eine Strecke im betriebssicheren Zustand vorzuhalten; sie können sich nicht durch eine betriebliche Sperrung von dieser Pflicht befreien.
  • Ist einem EIU der weitere wirtschaftliche Betrieb der Strecke nicht mehr zumutbar, ist es drauf verwiesen, dies in einem nach § 11 AEG vorgeschriebenen Stilllegungsverfahren geltend zu machen; der Einwand der Unwirtschaftlichkeit kann grundsätzlich nicht gegen die Durchsetzung einer bestehenden Betriebspflicht geltend gemacht werden.

Die Pflicht zur betriebssicheren Vorhaltung der Strecke endet im Übrigen nicht mit der Einleitung des Stilllegungsverfahrens, sondern erst mit einer offiziellen Stilllegung durch die zuständige Aufsichtsbehörde.

Die Hunsrückstrecke befindet sich, wie die Eifelquerbahn, im Eigentum der DB Netz AG. Nach eigenen Angaben ist die DB Netz AG  „Europas Nummer Eins“ der europäischen EIU und 100-prozentige Tochtergesellschaft des bundeseigenen DB Konzerns, dessen Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla im Dezember 2019 ein Stilllegungsmoratorium verkündete.

Aufsichtsbehörde eingeschaltet

„Bei der Eifelquerbahn wurde über Jahre auf äußert zweifelhafte Weise das Recht auf diskriminierungsfreien Netzzugang ausgehebelt.“, so Jens Wießner, 1. Vorsitzender des Eifelquerbahn e. V. „Wir haben uns daher an die Aufsichtsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz gewandt und um Prüfung des Sachverhaltes gebeten.“, so Wießner weiter.

„Die aktuellen Pläne zur Reaktivierung der Hunsrückquerbahn zum Dezember diesen Jahres werfen ein bezeichnendes Licht auf die rechtliche Situation: Dort musste die DB Netz AG die Befahrbarkeit der vernachlässigten Strecke auf Anordnung des EBA wiederherstellen. Auch bei der Eifelquerbahn handelt es sich um eine nach dem AEG nicht stillgelegte Strecke. Nach der Verkündung des Stilllegungsmoratoriums sehen wir die DB Netz AG erst recht in der Pflicht, auch die Eifelquerbahn umgehend in einen betriebssicheren Zustand zu versetzen“, so Wießner weiter.

Es bedarf nun einer zügigen Klärung des Sachverhaltes, um diesen unhaltbaren Zustand zum Nachteil einer ganzen Region zu beenden.

Pressemitteilung des Eifelquerbahn e. V. vom 10. September 2020