Im Mai 2020 ist es genau 20 Jahre her, dass der Streckenabschnitt zwischen Mayen West und Kaisersesch wieder in Betrieb genommen wurde. Maßgeblich für die Wiederinbetriebnahme waren die damaligen intensiven Vorarbeiten des SPNV-Nord, so dass die heute 140 Jahre alte Strecke durchgängig zwischen Andernach und Kaisersesch befahren werden kann. Und einige Fahrgäste erinnern sich vielleicht noch an die Zeit vor fast 30 Jahren, bevor auf dem Abschnitt Kaisersesch – Gerolstein der Schienenpersonenverkehr eingestellt und durch Busse ersetzt wurde. Viele Bewohner der West- und Vulkaneifel fragten damals „Well’sta verrasen?“ (Willst Du verreisen?) und bekamen immer „Esch fohren mom Zuch off Äsch“ (Ich fahre mit dem Zug nach Kaisersesch) zur Antwort – so wie es ihre Vorfahren Ende des 19. Jahrhunderts voller Stolz auf den neu erbauten Bahnhöfen erwidert haben.

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Nachdem der Vulkaneifel Kreistag einen entsprechenden Beschluss bereits im Dezember 2019 gefasst hatte, spricht sich nun auch der Kreistag in Cochem-Zell für eine Reaktivierung der Eifelquerbahn aus. Ursprünglich bereits für März 2020 geplant, musste die Entscheidung hierüber durch die Corona bedingte Absage der Kreistagssitzung allerdings auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Am heutigen 25. Mai konnte die Sitzung und somit auch die geplante Abstimmung über die Eifelquerbahn endlich nachgeholt werden. Mit dieser Entscheidung haben sich nun beide betroffenen Kreise für die Wiederaufnahme der Bemühungen zur Reaktivierung der Eifelquerbahn im regulären SPNV ausgesprochen.

Schon immer war die Eifel ein beliebtes Ausflugs- und Urlaubsziel in Deutschland und der Tourismus daher ein wichtiger Wirtschafsfaktor für die Region.

Doch wie überall, so haben die Auswirkungen der Corona-Pandemie auch in der Eifel dafür gesorgt, dass dieser Bereich zwischenzeitlich komplett zum Erliegen kam. Mittlerweile hat sich die Lage allerdings soweit verbessert, dass auch der Tourismus in der Region vorsichtig wieder aufgenommen werden kann.

Ob vorbei an den Maaren oder durch die Eifelwälder, über unzählige Wander- und Radwanderwege lässt sich die Region und ihre einzigartige Naturlandschaft erkunden. Wie könnte man einen Ausflug besser ausklingen lassen, als mit einem leckeren Essen in einem der zahlreichen Eifler Gastronomiebetriebe.

Egal ob Bonn, Koblenz, Köln oder Trier, gerade aus den Großstädten nutzen viele Menschen die Möglichkeit für einen Ausflug in die Vulkaneifel. Dabei sind sie allerdings oft auf das Auto angewiesen, denn per Bahn lassen sich weite Teile der Vulkaneifel aktuell nicht erreichen.

Dabei verfügt die Region mit der Eifelquerbahn über die nötige Infrastruktur, um Touristen die Anreise auch mit der Bahn zu ermöglichen, und gerade in Anbetracht des zu bewältigenden Klimawandels spielt das Thema Nachhaltigkeit auch im Tourismus eine immer größere Rolle.

So leistet eine reaktivierte Eifelquerbahn einen wichtigen Beitrag für einen nachhaltigeren Tourismus und Wertschöpfung durch den Tourismus für die Region.

 

Ungepflegt, so sieht es heutzutage aus, das Ulmener Bahnhofsgelände. Zugewachsene Gleise, kleine Bäume im Schotter und Vandalismusschäden prägen das heutige Bild des Bahnhofs Ulmen.

Die aktuelle Ausgabe 1/2020 unseres Vereinsmagazins “Der Eifelquerbahner” steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

In der neuesten Ausgabe widmen wir uns den, auf Antrag der SPD Vulkaneifel, initierten neuen Bemühungen des Landkreises Vulkaneifel zur Reaktivierung der Eifelquerbahn und dem neuen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), welches diese Entwicklung überhaupt erst möglich gemacht hat.

Neben der neuen Ausgabe des Vereinsmagazins sind ab sofort auch unsere neuen Flyer und Plakate verfügbar.

Diese liegen ab dem 17.03.2020 in der Buchhandlung Lese-Ecke in Ulmen zum mitnehmen aus. Ebenfalls können diese per Mail an info@eifelquerbahn.com auch direkt beim Verein bestellt werden.

Download “Der Eifelquerbahner – Ausgabe 01/2020” EifelQuerbahner-Ausgabe-01-2020.pdf – 6222-mal heruntergeladen – 9,36 MB

Plakat

Flyer

Unter dem Titel „Voll elektrisch!“ hat der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) eine aktuelle Liste mit Vorschlägen zur Elektrifizierung von Bahnstrecken veröffentlicht, darunter auch zwei Strecken in der Eifel.

Dies ist zum einem die Eifelstrecke von Hürth über Gerolstein nach Trier-Ehrang, mit einer Gesamtlänge von 163 km ist sie eines der größten Projekte in der Liste.

Des Weiteren ist dies die Eifelquerbahn von Andernach über Mayen nach Kaisersesch. Für den noch zu reaktivierenden Teil von Kaisersesch über Ulmen und Daun bis nach Gerolstein schlägt der VDV zwei unterschiedliche Modelle vor.

Einer der Vorschläge sieht eine Elektrifizierung der Gesamtstrecke vor, womit dann insgesamt 93 km unter Fahrdraht lägen.

Als weitere Option wird der Einsatz moderner Batterie-Triebzüge vorgeschlagen. So könnten die Züge zwischen Andernach und Kaisersesch, sowie im Bereich Gerolstein unter Fahrdraht verkehren. Im restlichen Abschnitt würden die Züge dann emissionsfrei im Akkubetrieb verkehren.

Von der Elektrifizierung der Eifelstrecke und der Reaktivierung der Eifelquerbahn würde die gesamte Region profitieren und Gerolstein als Bahnhof an Bedeutung gewinnen.

 

Download “Voll elektrisch! – Broschüre des VDV zur Elektrifizierung von Bahnstrecken” voll-elektrisch_i.pdf – 4133-mal heruntergeladen – 3,12 MB

Zum zweiten Mal in diesem Jahr war die Eifelquerbahn Thema im Vulkaneifel Kreistag in Daun. Während man Anfang des Jahres noch über alternative Nutzungsmöglichkeiten nachgedacht hatte, war der Grund diesmal erfreulicher. Im Rahmen der aktuellen Diskussion rund um die anstehende Klima- und Verkehrswende hat das Bundeskabinett eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, die vorrangig ein Ziel verfolgen, nämlich die Stärkung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV).

Diese Entwicklungen nahmen SPD und UWG zum Anlass, um im Kreistag die Wiederbelebung des „Arbeitskreises zur Reaktivierung der Eifelquerbahn“ zu beantragen. Welche große Bedeutung die Eifelquerbahn für die Region hat, zeigte sich in der anschließenden Abstimmung. Egal ob CDU, Grüne, FWG, FDP oder die weiteren im Kreistag vertretenen Parteien, alle stimmten dem von SPD und UWG eingebrachten Antrag geschlossen zu.

Neue Fördermöglichkeiten durch den Bund

Möglich gemacht hat diesen Antrag ein ganzes Maßnahmenbündel des Bundeskabinetts. Zum einen ist dies eine deutliche Reform des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG); so werden mit der Reform erstmals Reaktivierungsvorhaben im SPNV durch den Bund gefördert. Hierbei werden Maßnahmen ab einem Volumen von 10 Mio. € mit bis zu 90 Prozent durch den Bund finanziert. Zusätzliche werden die Regionalisierungsmittel, aus denen die Länder die Bestellung von Verkehrsleistungen finanzieren können, in zwei Schritten nochmals um insgesamt 300 Mio. € jährlich erhöht. Zur Vereinfachung von Sanierungsvorhaben ist darüber hinaus ein vereinfachtes Planverfahren vorgesehen. Alle Maßnahmen haben mittlerweile im Bundestag die erste Lesung hinter sich und sollen möglichst Anfang des Jahres 2020 in Kraft treten.

„Arbeitskreis Eifelquerbahn“

Auch der kommunale „Arbeitskreis Reaktivierung der Eifelquerbahn“ soll zeitnah seine Arbeit aufnehmen. Neben den Repräsentanten der lokalen Politik wird der Arbeitskreis auch aus Vertretern der interessierten Bahnunternehmen, des Vereins Eifelquerbahn  sowie des Zweckverbandes SPNV Rheinland-Pfalz Nord bestehen. Gemeinsam gilt es, zum 125-jährigen Jubiläum des Eifelquerbahnabschnitts Mayen – Gerolstein einen Masterplan zur Reaktivierung der Strecke von Kaisersesch über Ulmen und Daun bis nach Gerolstein zu entwickeln und somit den im Jahr 2009 durch den Zweckverband SPNV Nord gefassten Beschluss zur Reaktivierung endlich in die Tat umsetzen zu können.

Die Zeiten für einen Neustart sind günstig wie nie zuvor, und es gilt nun, gemeinsam die Weichen zu stellen für einen modernen Schienenpersonennahverkehr in der Eifel und im Jahr 2020 einen entscheidenden Schritt voran zu kommen.

Nach jahrelanger Vernachlässigung durch die Politik hat das Thema SPNV und Reaktivierung von Bahnstrecken im Rahmen der aktuellen Diskussion um Klima und Verkehrswende deutlich an Bedeutung gewonnen.

So legte der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen gemeinsam mit der Allianz pro Schiene im Mai diesen Jahres eine umfangreiche Liste mit Strecken vor, die für eine Reaktivierung im SPNV in Frage kommen, darunter auch die Eifelquerbahn von Kaisersesch bis Gerolstein.

Von Seiten des Bundes wurden im Laufe des Jahres die Regionalisierungsmittel, aus denen die Länder die Bestellung von Verkehrsleistungen finanzieren können, insgesamt zweimal um je 150 Mio. € erhöht. So stehen ab 2020 pro Jahr insgesamt 300 Mio. € zusätzlich zur Verfügung, welche neben der eingebauten jährlichen Dynamisierung von 1,8% pro Jahr um weitere 150 Mio. € ab dem Jahr 2023 erhöht werden. Die finanziellen Perspektiven für den öffentlichen Personennahverkehr sind damit deutlich besser als noch vor einem Jahr.  

Durch die Vernachlässigung vieler Bahnlinien sind in den vergangenen Jahrzehnten teilweise umfangreiche Investitionen zur Instandhaltung bestehender und für die Reaktivierung ungenutzter Strecken notwendig geworden. Um diesem Bedarf Rechnung zu tragen, wurde Anfang November durch das Bundeskabinett eine Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes auf den Weg gebracht. Im Rahmen dieser Novelle wurden die zur Verfügung gestellten Mittel aufgestockt und auch die Möglichkeit geschaffen, diese Mittel nicht mehr nur für Neu- und Ausbaumaßnahmen mit einem Volumen von mindestens 50 Mio. € zu verwenden.

So können diese Mittel nun auch für SPNV Reaktivierungsvorhaben verwendet werden, und zwar bereits ab einen Volumen von 10 Mio. €. Die Förderquote für diese Vorhaben wurde auf bis zu 90% festgesetzt, so dass durch das Land bzw. die Kommunen nur noch 10% der Reaktivierungskosten zu tragen sind. In diesem Zusammenhang wurde auch die Möglichkeit geschaffen, die Errichtung von Versorgungseinrichtungen, wie z.B. Wasserstofftankstellen, mit ebenfalls 90% zu fördern.

Auch wurde den unterschiedlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen von Reaktivierungen in der Stadt und dem ländlichen Raum Rechnung getragen. So können neuerdings im Rahmen der Bewertungsverfahren einzelne Kriterien stärker gewichtet werden, so dass z.B. der Aspekt der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum eine stärkere Gewichtung erfahren kann.

Zu guter Letzt hat die Deutsche Bahn am 6. Dezember 2019 offiziell verkündet, auf Streckenstilllegungen bis auf weiteres zu verzichten und stillgelegte oder nicht mehr in Betrieb befindliche Strecken auf ihre Reaktivierung zu prüfen. Als Basis für diese Planungen soll die im Mai veröffentliche Liste von VDV und Allianz pro Schiene dienen.

Um von diesen Entwicklungen profitieren zu können, bedarf es auch den Anstrengungen der lokalen Politik. Mit der am 16. Dezember 2019 stattfindenden Ratssitzung kann der Kreistag den hierfür nötigen Prozess mit einer Zustimmung zum Antrag „Eifelquerbahn“ in Gang setzen.

Daher rufen wir alle Unterstützer einer Reaktivierung der Eifelquerbahn auf, mit ihrer Teilnahme an der Ratssitzung am 16. Dezember 2019 ein Zeichen für die Reaktivierung der Eifelquerbahn zu setzen.

Die Sitzung beginnt um 14:30 im Sitzungssaal 15 der Kreisverwaltung Daun an der Mainzer Straße 25 in 54550 Daun. Die Eifelquerbahn ist als Tagesordnungspunkt 11 eingeplant, die gesamte Tagesordnung und alle Unterlagen zu den Anträgen sind unter folgender Adresse zu finden:

https://ratsinfo.vulkaneifel.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZYJtjyk867EcVl96Sj5LtrY

Download “Mitgliedsantrag Eifelquerbahn e. V.” Mitgliedsantrag-2022-v3.pdf – 10124-mal heruntergeladen – 79,98 KB
Download “Anschreiben Politik vom 21.09.2019” 190921-Anschreiben-Politik.pdf – 3826-mal heruntergeladen – 394,58 KB

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie gerne auf den aktuellen Stand zu den Entwicklungen rund um die Eifelquerbahn bringen. Aktuell gibt es mindestens 2 Unternehmen, die ihr Interesse an einer Übernahme der Strecke bekundet haben. Die Verhandlungen hierzu dauern bedingt durch die Sommerferien noch an.

Aus diesem Grunde ist es uns bisher auch noch nicht möglich, mit den Arbeiten an der Strecke zu beginnen. Daher haben wir die Zeit genutzt und uns intensiv mit der Aufarbeitung der Geschehnisse rund um die Reaktivierungsbemühungen zur Eifelquerbahn der letzten 10 Jahre auseinander gesetzt. Insbesondere die Gutachten, die maßgeblich zum aktuellen Sachstand geführt haben, waren dabei ein wichtiges Thema. Außer den immer wieder in der Presse genannten Kosten in Höhe von 24 Mio. Euro bzw. 40 Mio. Euro, waren zu den Gutachten bisher keine weiteren Informationen zu bekommen.

Also galt es in einem ersten Schritt, die nötigen Gutachten und Untersuchungen einzuholen. Die erste Hürde, die es zu nehmen galt, war in Erfahrung zu bringen, wer welche Untersuchung bzw. welches Gutachten beauftragt hatte. Insgesamt gab es über
das Gehrmann-Gutachten von 1998 hinaus folgende Untersuchungen:

  • Nutzen-Kosten-Untersuchung zur Reaktivierung der Eifelquerbahn von BPV Consult aus dem Jahr 2009 – Beauftragt durch den Zweckverband Schienenpersonen-Nahverkehr Rheinland-Pfalz Nord
  • Entwurfsplanung zur Reaktivierung der Eifelquerbahn vom Planungsbüro BPB aus dem Jahr 2012 – Beauftragt durch den Zweckverband Schienenpersonen-Nahverkehr Rheinland-Pfalz Nord
  • Aktualisierte Nutzen-Kosten-Untersuchung aus dem Jahr 2012 auf Basis der durch BPB ermittelten Kosten – Beauftragt durch den Zweckverband Schienenpersonen-Nahverkehr Rheinland-Pfalz Nord
  • Gutachten zur Reaktivierung der Eifelquerbahn für touristische Verkehre von StadtLandBahn aus dem Jahr 2014 – Beauftragt durch das Verkehrsministerium Rheinland-Pfalz

Das Ergebnis dieser Untersuchung war, dass die Reaktivierung der Gesamtstrecke Kaisersesch – Gerolstein mit veranschlagten Kosten von ca. 20 Mio. Euro (netto) einen volkswirtschaftlichen Nutzen aufweise.

Auf Basis dieses positiven Ergebnisses beschloss die Versammlung des Zweckverbandes SPNV-Nord die Reaktivierung der Eifelquerbahn im Rahmen des Rheinland-Pfalz-Takts 2015. Im nächsten Schritt folgte die Beauftragung der Vorentwurfsplanung und Entwurfsplanung (HOAI Phase 3 und 4), welche an das Büro BPB aus Koblenz vergeben wurde. Im Rahmen dieser Planungen zeichnete sich im Jahr 2011 bereits eine deutliche Kostensteigerung des Vorhabens zur Reaktivierung ab. Hierüber wurde auch der Kreistag des Landkreises Vulkaneifel in einer Präsentation zum aktuellen Stand der Planungen zeitnah informiert.

Schlussendlich kamen die Planer von BPB zu dem Ergebnis, dass eine Reaktivierung der Eifelquerbahn nicht 20 Mio. Euro (netto), wie noch durch BPV ermittelt, sondern stattdessen 40 Mio. Euro (netto) kosten solle. Selbstverständlich können sich im Rahmen einer genaueren Untersuchung neue Erkenntnisse ergeben, die auch zu einer Kostensteigerung führen können. Allerdings sind durch weitere Unterlagen Fakten zu Tage getreten, die ganz klar aufzeigen, dass diese Entwurfsplanung nicht den Anforderungen des Zweckverbandes SPNV-Nord als Auftraggeber entsprach.

  • Auf Basis der Entwurfsplanung von BPB wurde das Büro BPV beauftragt, seine Nutzen-Kosten-Untersuchung zu aktualisieren. In dieser 13-seitigen Ausfertigung verweisen die Gutachter von BPV insgesamt 3 Mal darauf hin, dass die Zahlen von BPB ungeprüft zu übernehmen seien.
  • Die Entwurfsplanung von BPB sah eine komplette Erneuerung des Unter- und Oberbaus der gesamten Strecke vor, welche alleine schon zu Mehrkosten in Höhe von ca. 10 Mio. Euro zzgl. Planungskosten führte. Hier belegt das Gutachten von StadtLandBahn aus dem Jahr 2014, dass man von Seiten BPB deutlich zu hohe Anforderungen gestellt hat und damit weit über den Anforderungen des Auftraggebers lag.
  • Vom Land, bzw. dem Landesverkehrsministerium wurde verlangt, dass alle Bahnübergänge technisch zu sicheren seien. Dies bedeutete, das auch Feld und Waldwege mit deutlich unter 100 Fahrzeugbewegungen am Tag mit Halbschranken und Lichtzeichenanlage zu sichern seien. Eine Forderung, die im reaktivierten Abschnitt Mayen – Kaisersesch hingegen nicht gestellt wurde und für die es auch keine rechtlichen Vorgaben gibt. Diese Maßnahme führte zu einer weiteren Kostensteigerung von mehr als 4 Mio. Euro zzgl. Planungskosten.
  • Von Seiten des Zweckverbandes SPNV-Nord wurde die Entwurfsplanung von BPB, mit Zustimmung des Landes, aufgrund der mangelhaften Ausführung in vielen Gewerken nicht abgenommen.

Dies bedeutet, dass die ablehnende Haltung des Landes und der Kommunen zur Reaktivierung der Eifelquerbahn auf einem in vielen Punkten mangelhaft ausgeführten Gutachten basiert, welches nicht den Vorgaben des damaligen Auftraggebers entspricht.

Auf Grund dieser Tatsachen wird sich auch der Zweckverband SPNV-Nord, entgegen der Aussage in der Beschlussvorlage zum Radweg, weiterhin für eine Reaktivierung der Eifelquerbahn ausgesprochen haben.

Die Kosten des Gutachtens, welche entsprechend Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet wurden, beliefen sich, entsprechend der ermittelten Projektkosten, auf mehr als 1,3 Mio. Euro.

Da man auch von Seiten der Landkreise und Verbandsgemeinden weiterhin an einer Reaktivierung der Eifelquerbahn interessiert war, wurde durch das Land das Büro StadtLandBahn mit der Ausarbeitung eines Gutachtens zur Reaktivierung der Eifelquerbahn für touristische Verkehre und gelegentlichen Güterverkehr beauftragt.

Im Gutachten von StadtLandBahn fällt als erstes auf, dass hier, wie beschrieben, eine Vielzahl von falschen Annahmen des BPB-Gutachtens kritisiert werden.

Die Gutachter von StadtLandBahn gingen für eine Reaktivierung der Eifelquerbahn für touristische Verkehre von Kosten in Höhe von 24 Mio. Euro (brutto) aus. Die von den Gutachtern ermittelten Maßnahmen sind zunächst nicht grundsätzlich zu kritisieren, aber es muss doch die Frage gestellt werden, ob wirklich alle dort aufgeführten Maßnahmen für einen reinen touristischen Verkehr benötigt werden. Die Details des Gutachtens sehen wie folgt aus:

  • Ziel des Gutachtens war es, alle möglichen Kosten, die im Rahmen eines 10 bzw. 15 jährigen Betriebs der Strecke aufkommen können, zu berücksichtigen. So sollte sichergestellt werden, dass für die Betriebszeit keine weiteren größeren Unterhaltsmaßnahmen zu realisieren und finanzieren sind
  • In den veranschlagten 24 Mio. Euro sind knapp 6 Mio. Euro an Risiko- und Bedarfspositionen enthalten; dies bedeutet, dass hier Maßnahmen aufgeführt wurden, die nicht zwingend zum Betrieb der Strecke nötig wären und bei denen nicht sicher ist, ob diese überhaupt zum Tragen kommen
  • Eine weitere Bedarfsposition ist die Kyllbrücke bei Pelm, welche mit weiteren 6 Mio. Euro in den Gesamtkosten von 24 Mio. Euro enthalten ist. Zur Brücke selbst und dem durch das Land in Auftrag gegebene Gutachten aus dem Jahr 2014 haben wir nachfolgend noch einige Anmerkungen

Die genannten 24 Mio. Euro zeichnen hier also das „Worst-Case-Szenario“. Sie berücksichtigen nicht die positiven Effekte, die eine ehrenamtliche Unterstützung durch die Mitglieder des Eifelquerbahn e.V. wie z.B. bei den mit insgesamt gut 1 Mio. Euro veranschlagten Vegetationsarbeiten auf und neben der Strecke ermöglichen.

Als ein großes Hindernis zur Reaktivierung der gesamten Eifelquerbahn wird die Kyllbrücke in Pelm dargestellt. Hier kamen die durch das Land beauftragten Gutachter des TÜV im Jahre 2014 zu dem Schluss, dass die Standfestigkeit der Brücke nicht mehr sichergestellt sei. Aber auch hier gibt es deutliche Zweifel am Ergebnis des Gutachtens:

  • Im Jahr 2009 erfolgte durch den TÜV eine Untersuchung der Brückenüberbauten, bei der die Gutachter den Brückenüberbauten noch eine Lebensdauer von mindestens 30 Jahren bescheinigten. Dabei wurde auch empfohlen, weitere Untersuchungen zur Sanierung der Brücke in Auftrag zu geben, um möglichst zeitnah mit der Sanierung zu beginnen und die Substanz der Brücke zu erhalten.
  • Alle Gutachter, bis ins Jahr 2012 hinein, bescheinigten der Brücke die Betriebs und Verkehrssicherheit und stellten keine Einschränkungen für einen Betrieb, selbst mit schweren Dampflokomotiven, fest.
  • Obwohl zum Zeitpunkt der Beauftragung des Brückengutachtens bereits feststand, dass die Strecke im weiteren Verlauf nur für touristische Verkehre genutzt werden solle, wurde im Gutachten gefordert, die Brücke für 60 km/h zu ertüchtigen, was aufgrund der Bauart der Brücke (Behelfsbrücke) von vornherein zu keinem positiven Ergebnis führen konnte. Die beiden Behelfsbrücken der Eifelquerbahn waren jahrzehntelang nur für eine Geschwindigkeit von 30 km/h zugelassen.

Auf Basis der Ergebnisse des StadtLandBahn Gutachtens und der Aussage der TÜV Gutachter zur Kyllbrücke erfolgte der damalige Beschluss, dass eine Reaktivierung der Eifelquerbahn für einen reinen touristischen Verkehr zu den damaligen Kosten nicht vertretbar sei. Der eigentlich geringe Unterschied zwischen einer Reaktivierung im SPNV und für touristische Verkehre führte zur Forderung, die Eifelquerbahn direkt im regulären SPNV zu reaktivieren. Diese Forderung wurde durch das Land, auf Grundlage der Zahlen des mangelhaften BPB-Gutachtens, zurückgewiesen.

Dieses negative Urteil führt uns nun wieder zu den Beschlüssen der Landkreise Vulkaneifel und Cochem-Zell, sowie der meisten Verbandsgemeinden, dass man beabsichtigt, die Eifelquerbahn nach einer möglichen Stilllegung und Entwidmung abzureißen und in einen Radweg umzuwandeln.

Ein vergleichbares Projekt existiert in der Region bereits, es handelt sich dabei um den beliebten Maare-Mosel-Radweg. Hierbei handelt es sich um einen touristisch genutzten Freizeitweg, welcher seit der Einstellung der Freizeitverkehre auf der Eifelquerbahn für Touristen nur noch per Auto im Individualverkehr zu erreichen ist.

Interessanterweise wird in den Beschlussvorlagen zum Radweg explizit darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem, im Gegensatz zur Eifelquerbahn, nicht um eine touristische, sondern um eine Infrastrukturmaßnahme handelt. Im Duden wird Infrastruktur wie folgt beschrieben:

notwendiger wirtschaftlicher und organisatorischer Unterbau als Voraussetzung für die Versorgung und die Nutzung eines bestimmten Gebiets

Diese Definition passt allerdings eher zu einer Bahnstrecke als zu einem Radweg im ländlichen Raum. Als bestes Beispiel muss man sich hier nur den von uns erwähnten Maare-Mosel-Radweg anschauen. Der Anteil der Berufspendler wird hier, wenn überhaupt vorhanden, verschwindend gering sein.

Aber warum hat man sich dann dafür entschieden, dieses Vorhaben als Infrastrukturmaßnahme zu bezeichnen. Dies hat einen relativ einfachen und ziemlich offensichtlichen Grund. Die Kosten für einen Radweg liegen, laut einer Schätzung des Landesverkehrsministeriums, bei voraussichtlich um die 20 Mio. Euro.

Hierbei handelt es sich interessanterweise in etwa um die gleiche Summe, die für eine Reaktivierung der Eifelquerbahn für touristische Verkehre angefallen wäre und die damals als nicht vertretbar durch die Landkreise und Verbandsgemeinden abgelehnt wurde.

Der ganzen Thematik haben wir eine eigene Broschüre gewidmet; diese haben wir Ihnen diesem Schreiben beigelegt. Sie können diese auch in digitaler Form über unsere Homepage beziehen.

Aus unserer Sicht ist auf Basis der vorliegenden Fakten die Grundlage zur Entscheidung für den Radweg nicht mehr gegeben und der Beschluss in seiner jetzigen Form nicht mehr haltbar. Da aber nun schon von kommunaler Seite der Beschluss zum Kauf der Bahnstrecke und zur Gründung eines Zweckverbandes getroffen wurde und anscheinend auch die Bereitschaft besteht, eine nicht unerhebliche Summe zu investieren, schlagen wir vor, gemeinsam mit den interessierten Unternehmen unter fairen Bedingungen einen neuen Anlauf zur Reaktivierung der Eifelquerbahn zu unternehmen.

Die Vorzeichen haben sich gegenüber den letzten Jahren deutlich geändert und auch das Landesverkehrsministerium hat signalisiert, dass eine Reaktivierung nicht am Widerstand des Ministeriums scheitern würde.

Der Großraum Eifel darf nicht in weiten Teilen vom Schienenverkehr „abgehangen“ bleiben!

Stattdessen gilt es, insbesondere im Hinblick auf eine sich demografisch verändernde Gesellschaft, vorhandenes Potential zur Stärkung dieser ländlich geprägten Region zu nutzen und die Möglichkeiten zur zukunftsorientierten Vernetzung energieeffizienter Mobilitätsformen zu erweitern!

Diese 2017 durch die Landräte und Verbandsbürgermeister formulierte Forderung ist heute aktueller denn je.

Wir als Eifelquerbahn e.V. bieten unsere tatkräftige Unterstützung bei allen Bemühungen an, die das Ziel der Reaktivierung der Eifelquerbahn haben.

 

Leserbrief zum Artikel “Eifelquerbahn: Mehr Fragezeichen denn je” in der Rhein-Zeitung vom 05. Oktober 2019:

Interessiert, was es denn nun Neues zur Eifelquerbahn zu berichten gibt, habe ich den Artikel am 05. Oktober in der Rhein-Zeitung gelesen. Im Lokalteil für Cochem-Zell beschäftigt sich ein halbseitiger Bericht mit verschiedenen Themen rund um den SPNV in Rheinland Pfalz, und tatsächlich findet sich am Ende des Textes auch ein Kommentar von Thorsten Müller, Verbandsdirektor des Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord, zum Thema Eifelquerbahn.

Dort heißt es, die Strecke sei in ihrem heutigen Zustand „für den SPNV nicht mehr verkehrstauglich“. Wenn man sich die Strecke anschaut, ist diese Aussage nicht wirklich verwunderlich. Ohne entsprechende Vegetationsarbeiten kann auf der Strecke kein Zug fahren, also ist sie natürlich aktuell nicht für den SPNV verkehrstauglich. Was ist daran jetzt so neu? – Fragezeichen Nr. 1

Weiter heißt es, die Reaktivierung soll 40 Millionen Euro kosten. Diese Zahl geistert nun schon seit 2012 durch die Presse und ist nicht wirklich neu. Hinter dieser Zahl steht allerdings ein ziemlich großes Fragezeichen – Nr . 2. So beschäftigt sich die Broschüre „Eifelquerbahn – Zahlen, Fakten, Mythen“ ausführlich mit dem Thema der Gutachten und stellt die dort aufgestellten Zahlen und Anforderung in Frage.

Und zu guter Letzt heißt es dann noch, dass man im SPNV mit mindestens 80 km/h verkehren müsse. Wenn dies wirklich die minimale Anforderung an den SPNV ist, würde dies eine Menge aktuell in Betrieb befindlicher Strecken, inkl. des Abschnitts der Eifelquerbahn zwischen Mayen Ost und Kaisersesch, in Frage stellen. Das kann doch so nicht ernst gemeint sein ? – Fragezeichen Nr .3

Am Ende bleibt nur festzustellen, wieder mal wird hier negative Presse zur Eifelquerbahn gemacht, ohne dass es inhaltlich etwas Neues gibt. Vielleicht sollten sich die Redakteure einmal mit dem Kollegen aus dem Hunsrück unterhalten, dort titelte die Rhein-Zeitung am 07. Oktober „Reaktivierte Hunsrückbahn: Eine Chance für ländliche Regionen“.

Warum soll die Eifel diese Chance nicht erhalten? – Fragezeichen Nr. 4

Jens Wießner, Vorsitzender Eifelquerbahn e. V. – www.eifelquerbahn.com